Kein generelles Verbot von Abschiebungen nach Somalia
In seinem Urteil vom 17.07.2019, erschienen am 20.08.2019, hat der VGH Mannheim entschieden, dass Rückführungen nach Somalia nicht wegen eines nationalen Abschiebungsverbotes (§ 60 Abs. 7 AufenthG) generell ausgeschlossen sind (Urteil vom 17.07.2019, Az. A 9 S 1566/18).