Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Beschluss die Position der Einbürgerungsbehörden gestärkt und festgehalten, dass Einbürgerungsbewerber bei erheblichem Zweifel an der Aussagekraft eines Zertifikates zum Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen im konkreten Einzelfall aufgefordert werden dürfen, die erforderlichen Sprachkenntnisse in anderer geeigneter Form nachzuweisen.
Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und Pforzheim Tobias Ibach über erläutert die Entscheidung.
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