Krankschreibungspraxis: Paukenschlag aus Erfurt zur Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und zur Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.
Wird ein Arbeitsverhältnis gekündigt kontern viele Arbeitnehmer reflexartig mit einer Krankschreibung während der Kündigungsfrist. Bisher konnte der Arbeitgeber hiergegen wenig unternehmen und musste die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall trotz aller Zweifel an der Berechtigung hierauf leisten. Der „gelbe Schein“ des Arztes machte es Arbeitnehmern einfach, weil ihm ein sehr hoher Stellenwert in der Beweisführung vor Gericht zukam – bisher!