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URTEILE, RECHTSTIPPS UND AKTUELLES AUS UNSERER KANZLEI

Sie interessieren sich für aktuelle Urteile der Rechtsprechung? Oder sind auf der Suche nach Rechtstipps zu einem der Rechtsgebiete, die unsere Kanzlei vertritt? In der folgenden Liste haben wir aktuelle Urteile und Rechtstipps für Sie zusammengestellt. Anhand der Vorsortierung können Sie gezielt juristische Urteile und Tipps zu jenen Bereichen aufrufen, die für Sie interessant sind.

Arbeitsrecht

Durchführung des Präventionsverfahrens nach § 167 Abs. 2 SGB IX zugunsten von schwerbehinderten Arbeitnehmern

Die Durchführung des Präventionsverfahrens zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer ist ein zentrales Thema im Arbeitsrecht, das jüngst durch eine wegweisende Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln an Bedeutung gewonnen hat. Nachfolgend wird die Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln vom 20.12.2023 – Az. 18 Ca 3954/23 untersucht und die Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer analysiert.

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Versandhändler Klingel insolvent

Der Versandhändler Klingel bzw. die dahinterstehende K – Mail Order GmbH & Co. KG aus Pforzheim ist insolvent. Rund 1.300 Mitarbeiter sollen ihre Arbeitsplätze verlieren und sind teilweise schon gekündigt worden.

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Verfall von Urlaub aus gesundheitlichen Gründen – Bundesarbeitsgericht erhöht Belehrungspflichten des Arbeitgebers massiv und verlangt von ihm hellseherische Fähigkeiten

Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, erlischt regelmäßig nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten, wenn der Arbeitgeber ihn rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen. Dies folgt aus einer richtlinienkonformen Auslegung des § 7 Abs. 1 und Abs. 3 BUrlG.

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Verjährung von Urlaubsansprüchen – Belehrungsanforderungen für die Arbeitgeber steigen weiter

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen (dreijährigen) Verjährung. Diese beginnt erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

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Neues Nachweisgesetzes: Herausforderung für die Praxis

Am 01.08.2022 tritt das neue Nachweisgesetz (NachwG) in Kraft. Es basiert auf der Richtlinie (EU) 2019/1152 vom 20.06.2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union und geht über diese noch hinaus. Arbeitgeber müssen sich jetzt zügig mit den neuen Anforderungen vertraut machen. Diese sind immens, bei Verstößen droht zudem ein Bußgeld.

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Mehr Lohn für Millionen Menschen: ab 1. Oktober steigt der Mindestlohn auf 12,00 € brutto, ebenso werden die Mini- und Midijob-Grenze angehoben!

In der Zusammenschau haben der Bundestag und der Bundesrat am 03.06.2022 und 10.06.2022 eine Anhebung des Mindestlohns auf 12,00 € brutto pro Stunde beschlossen und das „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ auf den Weg gebracht.

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Wegeunfall durch „JobRad-Fahrrad“: Der Weg zur Wartung eines „JobRad-Fahrrads“ ist ein versicherter Wegeunfall.

Die Überlassung sog. Job-Fahrräder erfreut sich bei Arbeitnehmern immer größerer Beliebtheit. Dazu überlässt der Arbeitgeber seinen Beschäftigen von ihm selbst geleaste Fahrräder zur uneingeschränkten Nutzung (auch für die Wege zur Arbeitsstätte) im Rahmen der Barlohnumwandlung. Die dahinterstehenden Leasingverträge sehen dann oftmals vor, dass die Wartungen in den vom Leasinggeber vorgegebenen Fachwerkstätten ausgeführt werden müssen, insbesondere, wenn E-Bikes überlassen werden. Was jedoch, wenn der Arbeitnehmer auf dem Weg zu einer solchen Wartung verunglückt? Mit dieser Frage hat sich jetzt das LSG Baden-Württemberg erstmals beschäftigt und den Wegeunfall eines Arbeitnehmers als Arbeitsunfall eingestuft (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2021 – Az. L 1 U 779/21).

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Betriebsrisiko: Ein Arbeitgeber ist während eines „Lockdowns“ nicht verpflichtet seinen geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern („Minijoblern“) die Vergütung weiter zu bezahlen!

Verfügt der Staat einen „Lockdown“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und verlangt er eine vorrübergehende Schließung von Betrieben, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet während dieser Zeit seinen geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern die Vergütung, unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs, weiter zu bezahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht nunmehr klar entschieden (BAG, Urteil vom 13.10.2021 – 5 AZR 211/21).

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