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URTEILE, RECHTSTIPPS UND AKTUELLES AUS UNSERER KANZLEI

Sie interessieren sich für aktuelle Urteile der Rechtsprechung? Oder sind auf der Suche nach Rechtstipps zu einem der Rechtsgebiete, die unsere Kanzlei vertritt? In der folgenden Liste haben wir aktuelle Urteile und Rechtstipps für Sie zusammengestellt. Anhand der Vorsortierung können Sie gezielt juristische Urteile und Tipps zu jenen Bereichen aufrufen, die für Sie interessant sind.

Arbeitsrecht

Durchführung des Präventionsverfahrens nach § 167 Abs. 2 SGB IX zugunsten von schwerbehinderten Arbeitnehmern

Die Durchführung des Präventionsverfahrens zugunsten schwerbehinderter Arbeitnehmer ist ein zentrales Thema im Arbeitsrecht, das jüngst durch eine wegweisende Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln an Bedeutung gewonnen hat. Nachfolgend wird die Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln vom 20.12.2023 – Az. 18 Ca 3954/23 untersucht und die Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer analysiert.

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Versandhändler Klingel insolvent

Der Versandhändler Klingel bzw. die dahinterstehende K – Mail Order GmbH & Co. KG aus Pforzheim ist insolvent. Rund 1.300 Mitarbeiter sollen ihre Arbeitsplätze verlieren und sind teilweise schon gekündigt worden.

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Verfall von Urlaub aus gesundheitlichen Gründen – Bundesarbeitsgericht erhöht Belehrungspflichten des Arbeitgebers massiv und verlangt von ihm hellseherische Fähigkeiten

Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, erlischt regelmäßig nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten, wenn der Arbeitgeber ihn rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen. Dies folgt aus einer richtlinienkonformen Auslegung des § 7 Abs. 1 und Abs. 3 BUrlG.

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Verjährung von Urlaubsansprüchen – Belehrungsanforderungen für die Arbeitgeber steigen weiter

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen (dreijährigen) Verjährung. Diese beginnt erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

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