Beamtenrecht: Beschluss VGH Baden-Württemberg v. 06.02.2024, Az. 4 S 1978/23 zum grundrechtsgleichen Recht auf Einbeziehung in die Bewerberauswahl
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Beschluss zum Beamtenrecht bestätigt, dass eine Einengung des Kreises der zugelassenen Bewerber auf eine Stellenausschreibung um ein öffentliches Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nur aufgrund sachlicher Erwägungen erfolgen darf. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und Pforzheim Tobias Ibach erläutert die Entscheidung.