Rückforderung der Novemberhilfe: Reicht ein späterer Ablehnungsbescheid für die Erstattung eines Abschlags aus?
KI-generiert Eine bereits ausgezahlte Abschlagszahlung zur Novemberhilfe kann nicht ohne Weiteres zurückgefordert werden. Entscheidend ist, welchen Regelungsgehalt der ursprüngliche Abschlagsbescheid hatte und ob er wirksam