Nach Ausscheiden aus GbR: Wie lange ist mit einer Nachhaftung zu rechnen?
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 03.07.2020 (Az. V ZR 250/19) die Dauer der Nachhaftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters einer GbR bzw. BGB-Gesellschaft nach § 736 Abs. 2 BGB i. V. m. § 160 HGB konkretisiert. Danach ist nach dem Ausscheiden noch relativ lange mit Haftungsrisiken zu rechnen. Da bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- oder Arbeitsverträge) immer der Abschluss des Vertrags entscheidend ist, kann die Nachhaftung faktisch deutlich mehr als fünf Jahre betragen.