VGH Baden-Württemberg bejaht die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Zulassung zur Prüfung an einer staatlich anerkannten privaten Hochschule
Ist der Anspruch auf Zulassung einer Prüfung an einer staatlich anerkannten privaten Hochschule vor dem Verwaltungsgericht oder vor einem Zivilgericht geltend zu machen? Der VGH Baden-Württemberg hat sich in seinem Beschluss vom 15.10.2019 (Az. 9 S 1676/19) klar positioniert und die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges bejahrt.