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URTEILE, RECHTSTIPPS UND AKTUELLES AUS UNSERER KANZLEI

Sie interessieren sich für aktuelle Urteile der Rechtsprechung? Oder sind auf der Suche nach Rechtstipps zu einem der Rechtsgebiete, die unsere Kanzlei vertritt? In der folgenden Liste haben wir aktuelle Urteile und Rechtstipps für Sie zusammengestellt. Anhand der Vorsortierung können Sie gezielt juristische Urteile und Tipps zu jenen Bereichen aufrufen, die für Sie interessant sind.

Aktuelle Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg zum „verschärften Lockdown“

Bisher halten die verschärften Maßnahmen der Landesregierung der gerichtlichen Überprüfung stand. In zwei Entscheidungen hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Eilanträge gegen die Untersagung des Abholservice im geschlossenen Einzelhandel sowie die nächtliche Ausgangssperre abgelehnt.

VGH Beschluss vom 18.12.2020 (Az. 1 S 4080/20)

Zwei Buchhandlungen hatten sich gegen § 1 d Abs. 3 Satz 5 der Corona-Verordnung vom 15.12.2020 gewandt. Danach dürfen geschlossene Läden keinen Abholservice einrichten. Auf der anderen Seite bleiben Lieferdienste zulässig.

Der erste Senat des VGH hat den Antrag abgelehnt. Das Verbot des Abholservice diene dazu, ein erhöhtes Besucheraufkommen in den Innenstädten zu unterbinden. Die Einschränkung sei mit Blick auf die sehr prekäre Infektionslage zumutbar. Viele Geschäfte hätten bereits Online-Shops und die weiterhin erlaubten Lieferdienste eingerichtet. Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung im Verhältnis zu Baumärkten, Verkaufsstätten für Baustoffe und Gartenbaubedarf, die einen Abholservice für gewerbliche Kunden einrichten dürfen (§ 1 d Abs. 4 Corona-Verordnung) bestehe nicht. Denn diese würden sich an einen deutlich kleineren Kundenkreis richten, sodass die entstehenden Infektionsverfahren deutlich geringer seien.

Ebenso sei keine unzulässige Ungleichbehandlung im Verhältnis zu Gaststätten gegeben. Dort solle mit der Möglichkeit des Außer-Haus-Verkaufes ein Ausgleich unbilliger Härten erfolgen. Schließlich sei den bereits seit über sieben Wochen geschlossenen Gastronomiebetrieben im Vergleich zum anfangs geöffneten Einzelhandel ein besonderes Opfer abverlangt worden.

Zuletzt sei nicht weiter relevant, dass in verschiedenen anderen Bundesländern ein Abholservice des Einzelhandels erlaubt ist. Dies sei Folge der Entscheidung Deutschlands für den Föderalismus. Aufgrund dieser Entscheidungsfreiheit verletze ein Bundesland das Gleichbehandlungsgebot nicht dadurch, dass es eine Frage anders regele als ein anderes Bundesland.

VGH Beschluss vom 18.12.2020 (Az. 1 S 4028/201 S 4041/201 S 4061/20). In insgesamt drei Beschlüssen hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim Eilanträge gegen die mit der Corona-Verordnung in der Fassung vom 15.12.2020 angeordnete nächtliche Ausgangssperre (§ 1 c Corona-Verordnung) abgelehnt.

Nach der Regelung ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr des Folgetages generell untersagt; Ausnahmen gibt es bei Vorliegen triftiger Gründe.

Der erste Senat des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim hat alle drei Anträge abgelehnt. Für die Ausgangssperre bestehe eine ausreichende Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz (§ 32, § 28, § 28 a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz1 Nr. 2 IfSG). Sie führe im Ergebnis zu keinem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und die Freiheit der Person nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GG.

Die Ausgangsperre diene einem legitimen Ziel, der Kontaktreduzierung. Weiter sei sie ein geeignetes Mittel zur Zielerreichung. Sie reduziere den Anreiz, soziale und gesellige Kontakte im privaten Bereich insbesondere in den Abendstunden zu pflegen. Diese hätten sich in der Vergangenheit in infektionsbezogener Hinsicht vielfach als besonders gefahrträchtig erwiesen. Das Verbot sei auch verhältnismäßig. Die Beeinträchtigungen seien angesichts der gravierenden Folgen der Weiterverbreitung des Virus für Leben und Gesundheit einer Vielzahl Betroffener zumutbar.

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