#47 | 10.02.2021 Ralf Onasch
Nach mehr als fünf Jahren intensiver praktischer Tätigkeit in zahlreichen Gebieten des Verwaltungsrechts, einem Fachanwaltslehrgang zur Vermittlung und Vertiefung zusätzlicher theoretischer Kenntnisse (vgl. § 8 Fachanwaltsordnung) sowie diversen, jährlichen Fortbildungsveranstaltungen ist es soweit: Rechtsanwalt Tobias Ibach darf sich ab sofort auch Fachanwalt für Verwaltungsrecht nennen.
Neben dem allgemeinen Verwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsprozessrecht ist Rechtsanwalt Tobias Ibach schwerpunktmäßig insbesondere im Bereich des öffentlichen Baurechts, sowie im Wirtschaftsverwaltungsrecht und dem Prüfungs- und Hochschulrecht tätig.
Beim Wirtschaftsverwaltungsrecht handelt es sich um eine Querschnittsmaterie zum allgemeinen Wirtschaftsrecht. Dies ergänzt das Profil unserer Kanzlei ideal, da die Rechtsanwälte Björn Gräber und Tobias Ibach hier jeweils als Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht bereits hochqualifiziert sind und über spezifisches Fachwissen verfügen.
Vor diesem Hintergrund bietet Rechtsanwalt Tobias Ibach auch Beratung und Begleitung im Medizinprodukterecht, einem Spezialgebiet des Wirtschaftsverwaltungsrechts, an. Hier steht unsere Kanzlei mit ihrem gesamten wirtschaftsrechtlichen Know-How mittelständischen und kleinen Unternehmen mit Beratungsbedarf (z.B. bei der Prüfung, Zulassung und Zertifizierung von Medizinprodukten sowie bei damit verbundenen wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen) jederzeit gerne tat- und schlagkräftig zur Seite.
Persönlich, verlässlich und souverän durch komplexes Terrain.