Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Baurechtsbehörde muss bei Verstößen gegen nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen Rechts einschreiten!
In einer aktuellen Entscheidung zum öffentlichen Baurecht, die auch auf die Rechtslage in Baden-Württemberg übertragbar ist, hat das OVG Nordrhein-Westfalen festgestellt, dass die Bauordnungsbehörde grundsätzlich im Falle der Baurechtswidrigkeit einer baulichen Anlage aufgrund eines Verstoßes gegen nachbarschützende Vorschriften einschreiten muss. Eine solche Ermessensreduktion komme nicht nur bei einer Gefährdung hochrangiger Rechtsgüter wie Leib und Leben in Betracht. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und Pforzheim Tobias Ibach stellt die Entscheidung vor.