Zwar handelt es sich bei vielen Entscheidungen um Beschlüsse in sog. Eilverfahren. Dies bedeutet, es könnte noch eine intensive Rechtsprüfung in nachgelagerten Hauptsacheverfahren folgen. Gleichwohl lässt sich schon ein erstes Fazit ziehen: Die ganz überwiegende Mehrheit der Gerichte gibt sich „staatstragend“ und hält die Maßnahmen für rechtmäßig. Über fehlende Rückendeckung aus der Justiz kann sich die Politik bisher nicht beklagen.
Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über bereits veröffentlichte Entscheidungen gegeben werden.
Beschluss des VG Leipzig vom 09.04.2020, Az. 7 L 192/20:
Das Gericht gibt dem Universitätsklinikum Leipzig recht, dass einem werdenden Vater den Zutritt zum Kreißsaal verweigert hat. Die Praxis der Klinik, seit dem 03.04.2020 bei Entbindungen keine Begleitpersonen im Kreißsaal mehr zuzulassen, sei vom Hausrecht der Klinik gedeckt und rechtmäßig. Sie diene schließlich der Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus und auch der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs.
Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 08.04.2020, Az. 11 S 21.11:
Das OVG Berlin-Brandenburg kommt zu dem Ergebnis, dass das mit der Coronavirus-Eindämmungsverordnung der Stadt Berlin ausgesprochene Verbot von Gottesdiensten keine unverhältnismäßige Einschränkung der Religionsfreiheit darstellt. Da die Gottesdienste die erhebliche Gefahr von weiteren Corona-Infektionen bergen würden, seien die Grundrechtseingriffe zum Schutz von hochrangigen Verfassungsgütern in Form von Leben und Gesundheit gerechtfertigt.
Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 07.04.2020, Az. 1 BvR 755/20:
Mit der Entscheidung hat das Gericht einen Eilantrag gegen die in Bayern geltenden Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Krise abgelehnt. Das Gericht hat angesichts der aktuell bestehenden Gefahren für die Schutzgüter Leben und Gesundheit davon abgesehen, die Verordnung vorläufig außer Kraft zu setzen. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass das Gericht im Nachhinein im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde zu einem kritischeren Urteil über die damit verbundenen Grundrechtseingriffe kommen wird.
Beschluss des VG Köln vom 08.04.2020, Az. 16 L 679/20:
Das Gericht lehnt einen Eilantrag eines Elektro-Handwerkers auf Gewährung der NRW-Soforthilfe 2020 ab. Eine Gewährung sei nicht möglich, weil der Antragsteller trotz der Corona-Verordnung des Landes NRW weiterhin seiner Tätigkeit nachgehen könne und er die erforderliche Existenzgefährdung durch die Corona-Krise nicht glaubhaft gemacht habe.
Beschluss des OVG Brandenburg vom 08.04.2020, Az. 11 S 20/20:
Das Gericht lehnt den Eilantrag eines Berliner Rechtsanwaltes ab. Dieser hatte sich dagegen gewandt, dass durch die Corona-Verordnung des Landes Berlin die Wahrnehmung von Terminen in Rechtsanwaltskanzleien nur noch dann zulässig ist, wenn es sich hierbei um dringend erforderliche Termine, gegenüber den Ordnungsbehörden glaubhaft gemacht werden müssen, handelt. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich hierbei nicht um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die anwaltliche Berufsfreiheit.