Daher hat die Bundesregierung zunächst die zentrale Botschaft verkündet, dass genug Geld vorhanden sei, um die Krise zu bekämpfen. Dies insbesondere auch um den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus entgegenzutreten. Weitreichenden Maßnahmenbündel sollen dabei helfen Arbeitsplätze und Unternehmen zu unterstützen und den vom Coronavirus betroffenen Betrieben ausreichend Liquidität sichern, damit sie die Corona-Krise überstehen können.
Hierzu hat die Bundesregierung den ersten Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen vorgestellt.
Dieser enthält folgende Maßnahmen:
1. Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind (vorher 30 %).
2. Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck wird die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet.
3. Die Liquidität von Unternehmen wird durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt. Dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite.
4. Bundeswirtschafts und Bundesfinanzminister werden sich auch auf europäischer Ebene für ein koordiniertes und entschlossenes Vorgehen einsetzen. Die Bundesregierung begrüßt dabei unter anderem die Idee der Europäischen Kommission für eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro sowie die Verzahnung aller Maßnahmen auch auf europäischer Ebene.
Die Kanzlei Gräber Onasch Ibach hat die TASK FORCE „Coronavirus und Recht“ ins Leben gerufen, damit wir Ihnen mit rechtlicher Beratung auch in dieser Situation beistehen können. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie uns brauchen.