Herzlichen Glückwunsch zu dieser Leistung! Wir sind stolz auf den von ihm erreichten Erfolg und sehr froh, ihn in unserer Partnerreihe zu wissen!
Der Erwerb des Fachanwaltstitels erfordert nicht nur die Teilnahme an umfangreichen Fortbildungslehrgängen und das Bestehen anschließender schriftlichen Prüfungen, sondern auch den Nachweis umfangreicher Praxiserfahrung in allen Gebieten des Handels- und Gesellschaftsrechts, die das Maß der üblicherweise durch die berufliche Ausbildung erlangten Kenntnisse eines reinen Rechtsanwalts bei weitem übersteigen.
Als Fachanwalt deckt damit Herr Ibach im Kern alles ab, was den operativen und strukturellen Teil der Tätigkeit eines Unternehmens betrifft, sei es der Verkauf / Kauf / Beteiligung / Gründung von Unternehmen, Mergers & Acquisitions, Unternehmensnachfolgen und Restrukturierungen, Gesellschafterstreitigkeiten, Handelsrecht und UN-Kaufrecht, AGB, Liefer- und Vertriebsverträge, Handelsvertreter- und Lizenzrecht, Compliance, Vorstands- und Geschäftsführerrecht, Vertragsgestaltung /-verhandlung jeglicher Art.
Sprechen Sie ihn an! Er führt Sie persönlich, verlässlich und souverän durch das sehr komplexe Terrain des Handels- und Gesellschaftsrechts.