Beschluss VGH Baden-Württemberg vom 25.04.2024, Az. 12 S 489/24 zum Gegenstandswert bei Kita-Eilanträgen
Bekanntlich kommen Städte und Gemeinden der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung zum Angebot von Kitaplätzen und Kindergartenplätzen (§ 24 SGB VIII ) oftmals nicht mehr hinterher. Widersprüche und sog. „Kitaklagen“ von betroffenen Eltern sind an der Tagesordnung. Häufig werden diese durch gerichtliche Eilanträge flankiert. Für deren Gegenstandswert hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nun einen klarstellenden Beschluss erlassen.
Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und Pforzheim Tobias Ibach über erläutert die Entscheidung.