VG Neustadt: Gesichtsvisier kann Maske in der Schule nicht ersetzen
Neues zu den Corona-Maßnahmen: das VG Neustadt (VG Neustadt a.d. Weinstraße, Beschluss vom 10.09.2020 – 5 L 757/20.NW) hat entschieden, dass ein Schüler einer Schule in Speyer die vorgeschriebene Alltagsmaske auf dem Schulgelände nicht durch ein Gesichtsvisier (Face-Shield) ersetzen darf.