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URTEILE, RECHTSTIPPS UND AKTUELLES AUS UNSERER KANZLEI

Sie interessieren sich für aktuelle Urteile der Rechtsprechung? Oder sind auf der Suche nach Rechtstipps zu einem der Rechtsgebiete, die unsere Kanzlei vertritt? In der folgenden Liste haben wir aktuelle Urteile und Rechtstipps für Sie zusammengestellt. Anhand der Vorsortierung können Sie gezielt juristische Urteile und Tipps zu jenen Bereichen aufrufen, die für Sie interessant sind.

Cookie-Einsatz auf der Webseite – Auswirkung des EuGH-Urteils vom 01.10.2019

Der EuGH hat mit Urteil vom 01.10.2019 (Az. C-673/17) eine folgenreiche Entscheidung gefällt: Grundsätzlich muss für das Setzen für Cookies auf Webseiten zwingend eine wirksame Einwilligung der Nutzer eingeholt werden. Der EuGH hat diese bei einer Nutzung von Cookies zu Werbezwecke entschieden.

In der Folge gab es hohe Betriebsamkeit, wie man diese Vorgaben umsetzt.

Es hat sich herausgebildet, dass man (wie auch weiterhin) zwischen sog. Session Cookies und Cookies zum Zwecke der Werbung/des Trackings/der Webanalyse unterscheidet. Sog. Session Cookies dienen alleine der Darstellung der Webseite. Würden diese Cookies nicht gesetzt werden, so könnte die Webseite nicht genutzt werden bzw. die Inhalte so nicht betrachtet werden. Zum Einsatz solcher Cookies besteht ein berechtigtes Interesse und keine überwiegenden schutzbedürftigen Interessen der Nutzer. Folglich bedarf es keiner ausdrücklichen Einwilligung.

Jedoch ist der Einsatz von sämtlichen weiteren Cookies zu anderen Zwecken nur bei Einwilligung des Nutzers erlaubt. So ist auf jeden Fall die klare juristische Empfehlung. Nach der Entscheidung des EuGHs wäre es aus anwaltlicher Sicht fahrlässig, hier zu einem anderen Vorgehen ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Rechtslage anzuraten.

Die technische Umsetzung dieser Vorgaben ist möglich, allerdings muss man sich Folgendes vor Augen führen (man kennt schließlich seine Pappenheimer): Bietet der Webseitebetreiber die Einwilligung an und der Nutzer verweigert den ausdrücklichen Klick auf den „Akzeptieren“- oder „Einverstanden“-Button, so darf auch kein Einsatz von Cookies erfolgen. Dies muss technisch umsetz- und lösbar sein. Werden trotzdem Cookies gesetzt, so würde dies einen vorsätzlichen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen darstellen. Die Konsequenzen könnten drakonisch sein: ggf. eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines Konkurrenten und/oder ein saftiges Bußgeld von der zuständigen Datenschutzbehörde.

Die Praxis wird sein, dass es einen Mix aus Nutzern gibt, die entweder die Einwilligung erteilen oder auch verweigern bzw. nichts anklicken. Dies wird natürlich Auswirkungen auf die statistische Auswertung bei Tracking-Tools und/oder Google Analytics etc. haben (und die Ergebnisse verwässern). Es bleibt spannend, wie sich gerade die Anbieter dieser Tracking Tools und Webanalyse-Dienste dazu auf lange Sicht positionieren werden und ob die Lobby- Maschinerie für die nächsten Gesetzgebungsverfahren angeworfen wird.

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