Harte Realität ist auch, dass sich deswegen für die betriebliche Praxis zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen stellen: Wann müssen bzw. dürfen Arbeitnehmer z.B. zu Hause bleiben? Was geschieht mit Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ausscheidern oder Ansteckungsverdächtigen? Wie ist mit einer hoheitlich angeordneten Quarantäne umzugehen? Können Arbeitgeber „Home-Office-Arbeit“ anordnen? Was geschieht mit Pendlern und Rückreisern, die beispielsweise aus der französischen Region Grand Est (Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, China oder Südkorea kommen? Wer trägt das Lohnrisiko? Auch Kurzarbeit wird immer mehr zum Thema, und erste große Konzerne haben bereits Anträge dazu gestellt, wie beispielsweise die Lufthansa.
Die Kanzlei Gräber Onasch Ibach steht auch während dieser Krise loyal und sicher an Ihrer Seite. Wir führen Sie durch dieses komplexe rechtliche Terrain. Mit unserer Spezialexpertise im Wirtschafts- & Gesellschaftsrecht sowie dem Verwaltungsrecht verfügen wir zudem auch über das notwendige Know-how, Sie ganzheitlich in dieser Krise beraten zu können.