OLG Hamm zu den Anforderungen für Handelsregisteranmeldungen durch GmbH-Geschäftsführer
Für die Anmeldung der Bestellung eines Geschäftsführers zum Handelsregister ist grundsätzlich gesetzlich vorgesehen, dass dieser versichert, nicht gegen spezielle in § 6 Abs. 2 Nr. 3 GmbHG aufgezählte Straftaten verstoßen zu haben. Das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 19.5.2021, Az. 27 W 31/21) hat nun klargestellt, dass die Versicherungserklärung nicht immer ausdrücklich die dort genannten Delikte enthalten muss. Unser Fachanwalt für Handels und Gesellschaftsrecht in Karlsruhe und Pforzheim Tobias Ibach stellt die Entscheidung vor.