Urteil des BVerwG vom 29.04.2021 (Az. 2 C 18.20): Freizeitausgleich für Ruhezeiten während Großeinsatz der Bundespolizei
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit Klagen von Bundespolizisten der Bereitschaftspolizei, die beim die G7-Gipfel in Elmau, Bayern, 2015 eingesetzt waren beschäftigt und Ansprüche auf Freizeitausgleich bejaht. Tobias Ibach, unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und Pforzheim stellt die Entscheidung vor.