Öffentliches Baurecht: VGH Baden-Württemberg zum gemeindlichen Vorkaufsrecht (Urteil vom 20.07.22, 3S 3915/21)
In einem aktuellen Berufungsurteil hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg festgehalten, dass der Gemeinderat das der Gemeinde eingeräumte Ermessen auszuüben hat, sofern dieser gemeindeintern für die Entscheidung über die Ausübung des Rechts zur Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts zuständig ist. Unser Fachanwalt in Karlsruhe und Pforzheim Tobias Ibach stellt die Entscheidung vor.