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URTEILE, RECHTSTIPPS UND AKTUELLES AUS UNSERER KANZLEI

Sie interessieren sich für aktuelle Urteile der Rechtsprechung? Oder sind auf der Suche nach Rechtstipps zu einem der Rechtsgebiete, die unsere Kanzlei vertritt? In der folgenden Liste haben wir aktuelle Urteile und Rechtstipps für Sie zusammengestellt. Anhand der Vorsortierung können Sie gezielt juristische Urteile und Tipps zu jenen Bereichen aufrufen, die für Sie interessant sind.

Öffentliches Baurecht: VGH Baden-Württemberg zum gemeindlichen Vorkaufsrecht (Urteil vom 20.07.22, 3S 3915/21)

In einem aktuellen Berufungsurteil hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg festgehalten, dass der Gemeinderat das der Gemeinde eingeräumte Ermessen auszuüben hat, sofern dieser gemeindeintern für die Entscheidung über die Ausübung des Rechts zur Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts zuständig ist. Unser Fachanwalt in Karlsruhe und Pforzheim Tobias Ibach stellt die Entscheidung vor.

Der Kläger als Käufer wehr sich gegen die Ausübung eines Vorkaufsrechts durch die beklagte Gemeinde. Der Kläger hatte einen Kaufvertrag über ein Grundstück im Geltungsbereich einer Satzung, welche ein entsprechendes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Z. 2 BauGB einräumt, erworben. Der Gemeinderat der beklagten Gemeinde beschloss in seiner Sitzung einstimmig die Ausübung des Vorkaufsrechts. Dies wurde mit der beabsichtigten Aufwertung des Areals und dem Setzen eines städtebaulichen Impulses für die Erhaltung und Entwicklung der Funktionsfähigkeit der Innenstadt begründet.

Der Kläger legte gegen den Bescheid über die Ausübung des Vorkaufsrechts Widerspruch ein. Nach Zurückweisung des Widerspruchs erhob er Anfechtungsklage zum Verwaltungsgericht Karlsruhe (AZ: 14K 1958/20. Dieses wies die Klage mit Urteil vom 29.04.2021 zurück. Der Ausübung würde ein rechtmäßiger Gemeinderatsbeschluss zugrunde liegen. Das Wohl der Allgemeinheit rechtfertige die Ausübung des Vorkaufsrechts.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat in zweiter Instanz das erstinstanzliche Urteil abgeändert und den streitgegenständlichen Bescheid aufgehoben. Die Klage sei begründet. Der Käufer sei auch klagebefugt. Denn bei der Ausübung des Vorkaufsrechts durch eine Gemeinde handle es sich um einen privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt, der sich auch gegenüber dem Verkäufer als belastender Verwaltungsakt darstelle (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.06.2015, Aktenzeichen: 8 S 1386/14). Im Übrigen bemängelt der VGH zum einen die nicht ordnungsgemäße Anhörung des Klägers vor Ausübung des Vorkaufsrechts. Zum anderen habe die Gemeinde bei der Ausübung des Vorkaufsrechts das eingeräumte Ermessen zulasten des Klägers fehlerhaft ausgeübt. Es sei bereits zweifelhaft, ob dem Gemeinderat überhaupt bewusst gewesen sei, dass ein Ermessen auszuüben war. Auf die Notwendigkeit der Ermessensentscheidung sei in der Beschlussvorlage nicht hingewiesen worden. Auch der Niederschrift über die Gemeinderatssitzung könne man dies nicht entnehmen. Zudem hatte der Gemeinderat keine Kenntnis von einem Nachtrag zum Kaufvertrag, aus welchem ein besonderes Erwerbsinteresse des Klägers hervorgehe.

Soweit für ein Erwerbsgrundstück ein gemeindliches Vorkaufsrecht infrage kommt, bestehen zahlreiche rechtliche Fallstricke. Sowohl für Verkäufer als auch für Verkäufer macht es Sinn, hier frühzeitig anwaltliche Unterstützung einzuholen. Gerne stehen Ihnen die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei Gräber Onasch Ibach in Karlsruhe und Pforzheim zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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