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URTEILE, RECHTSTIPPS UND AKTUELLES AUS UNSERER KANZLEI

Sie interessieren sich für aktuelle Urteile der Rechtsprechung? Oder sind auf der Suche nach Rechtstipps zu einem der Rechtsgebiete, die unsere Kanzlei vertritt? In der folgenden Liste haben wir aktuelle Urteile und Rechtstipps für Sie zusammengestellt. Anhand der Vorsortierung können Sie gezielt juristische Urteile und Tipps zu jenen Bereichen aufrufen, die für Sie interessant sind.

Mehr Lohn für Millionen Menschen: ab 1. Oktober steigt der Mindestlohn auf 12,00 € brutto, ebenso werden die Mini- und Midijob-Grenze angehoben!

In der Zusammenschau haben der Bundestag und der Bundesrat am 03.06.2022 und 10.06.2022 eine Anhebung des Mindestlohns auf 12,00 € brutto pro Stunde beschlossen und das „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ auf den Weg gebracht.

In diesem Zusammenhang werden auch die Mini- und Midijob-Grenzen erhöht. Die Mini-Job-Grenze wird auf 520,00 € angehoben. Die Höchstgrenze für sog. Midi-Jobs steigt von derzeit 1.300,00 € auf 1.600,00 € monatlich. Ziel ist es, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher zu entlasten und dafür zu sorgen, dass sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt. Auch die Kaufkraft soll dadurch angekurbelt werden.

Gleichzeitig trifft das neue Gesetz auch Maßnahmen, die die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung fördern und gleichzeitig verhindern helfen, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden.

Das Gesetz wird noch im Juni 2022 in Kraft treten, damit sich Wirtschaft und Arbeitnehmervertretungen auf die Erhöhung im Oktober noch einstellen können – u.a. auch bei Tarifvertragsverhandlungen.

Achtgeben müssen sodann die Arbeitgeber. Sie müssen erstrangig die Einhaltung des neuen Mindestlohns auf dem Schirm haben, ebenso zahlreiche andere Schnittstellen in diesem Zusammenhang.

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei Gräber Onasch Ibach stehen Ihnen für weitere Beratung und Begleitung auch auf diesem arbeitsrechtlichen Feld gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

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