Beschluss VGH Baden-Württemberg vom 22.06.2021, Az. 4 S 720/21: Verstoß einer beamtenrechtlichen Beurteilungsrichtlinie gegen Art. 33 Abs. 2 GG – Beamtenrecht
Nach einem kürzlich veröffentlichen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist eine in Richtlinien vorgesehene arithmetische Ermittlung des Gesamtergebnisses einer dienstlichen Beurteilung, bei welcher die durch den Beurteiler erfolgende Gesamtbetrachtung durch Rechenoperationen ersetzt wird, regelmäßig rechtswidrig, weil sie den Anforderungen des Art. 33 Abs 2 GG widerspricht.