Aktuelle Entscheidung zum Beamtenrecht: Bei intendiertem Entlassungsermessen gelten für die Behörde keine besonderen Begründungsanforderungen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sich in einer Berufungsentscheidung (Az. 4 S 2968/21) mit den rechtlichen Voraussetzungen für eine wirksame Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Widerruf beschäftigt. Die Klägerin, eine Lehramtsanwärterin, wehrte sich gegen die Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und Pforzheim Tobias Ibach stell die Entscheidung vor.