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URTEILE, RECHTSTIPPS UND AKTUELLES AUS UNSERER KANZLEI

Sie interessieren sich für aktuelle Urteile der Rechtsprechung? Oder sind auf der Suche nach Rechtstipps zu einem der Rechtsgebiete, die unsere Kanzlei vertritt? In der folgenden Liste haben wir aktuelle Urteile und Rechtstipps für Sie zusammengestellt. Anhand der Vorsortierung können Sie gezielt juristische Urteile und Tipps zu jenen Bereichen aufrufen, die für Sie interessant sind.

Verwaltungsrecht

Aktuelle Entscheidung zum Beamtenrecht: Bei intendiertem Entlassungsermessen gelten für die Behörde keine besonderen Begründungsanforderungen.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sich in einer Berufungsentscheidung (Az. 4 S 2968/21) mit den rechtlichen Voraussetzungen für eine wirksame Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Widerruf beschäftigt. Die Klägerin, eine Lehramtsanwärterin, wehrte sich gegen die Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und Pforzheim Tobias Ibach stell die Entscheidung vor.

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Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag ist seitens der Behörde durch Leistungsklage möglich

In einer aktuellen Berufungsentscheidung bezüglich der Rückforderung von Sanierungsfördermitteln im Bereich des Denkmalschutzes hat der Verwaltungsgerichtshof festgehalten, dass es sich bei der Ausübung des vertraglichen Kündigungsrechts aus einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung um eine schlichte öffentlich-rechtliche Willenserklärung handelt. Soweit die Kündigungserklärung in rechtswidriger Form als Verwaltungsakt ausgesprochen wird, handelt es sich um einen formellen Verwaltungsakt. Der Widerspruch hiergegen entfaltet aufschiebende Wirkung. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und Pforzheim Tobias Ibach stellt die Entscheidung vor.

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Disziplinarrecht: Bundesverwaltungsgericht ermöglicht Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Leugnung der Existenz der Bundesrepublik Deutschland

In einer aktuellen Entscheidung zum Beamtenrecht vom 2.12.2021 (Az. 2 A 7.21) über eine Disziplinarklage hat das Bundesverwaltungsgericht einen Beamten aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Dieser hatte in einem Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises durchgehend „Königreich Bayern“ statt „Bundesrepublik Deutschland“ angegeben. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und Pforzheim, Tobias Ibach, fasst das Urteil zusammen.

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Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 30.9.2021 (Az. 3 § 2595/20) zum gemeindlichen Vorkaufsrecht

In den §§ 24 ff. BauGB ist das gemeindliche Vorkaufsrecht umfangreich geregelt. Insbesondere in § 24 Abs. 1 ist eine detaillierte Aufzählung entsprechender Konstellationen enthalten. Das Urteil des VGH Baden-Württemberg beschäftigt sich eingehend mit der Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 2 BauGB. Danach soll die Frist für die Gemeinde erst zu laufen beginnen, wenn ihr alle Wirksamkeitsvoraussetzungen, insbesondere auch die Erteilung der erforderlichen sanierungsrechtlichen Genehmigungen oder der Eintritt der Genehmigungsfiktion, durch den Verkäufer oder Käufer mitgeteilt worden sind. Dies gelte auch dann, wenn bei kleineren Gemeinden alle maßgeblichen Informationen vorhanden seien oder die Zuständigkeiten in einer Hand lägen (Vgl. Urteil des VGH Ba-Wü v. 1.3.1996, Az. 3 S 13/94).

Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und Pforzheim, Tobias Ibach, stellt die aktuelle Entscheidung aus dem öffentlichen Baurecht näher vor.

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Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 8.11.2021 (Az. 4 S 1431/21) zum Beamtenrecht: Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens – wann liegt ein sachlicher Grund vor?

Der VGH Baden-Württemberg hat in einer aktuellen verwaltungsrechtlichen Entscheidung zum Beamtenrecht nochmals bestätigt, dass für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens regelmäßig bereits dann ein sachlicher Grund, der den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG genügt, vorliegt, wenn dem Dienstherrn im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt worden ist, den ausgewählten Bewerber zu ernennen. Es komme im Regelfall nicht darauf an, ob der gerichtlich festgestellte Rechtsfehler im laufenden Auswahlverfahren heilbar wäre. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und Pforzheim, Tobias Ibach, stellt die Entscheidung vor.

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Beschluss VGH Baden-Württemberg vom 22.06.2021, Az. 4 S 720/21: Verstoß einer beamtenrechtlichen Beurteilungsrichtlinie gegen Art. 33 Abs. 2 GG – Beamtenrecht

Nach einem kürzlich veröffentlichen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist eine in Richtlinien vorgesehene arithmetische Ermittlung des Gesamtergebnisses einer dienstlichen Beurteilung, bei welcher die durch den Beurteiler erfolgende Gesamtbetrachtung durch Rechenoperationen ersetzt wird, regelmäßig rechtswidrig, weil sie den Anforderungen des Art. 33 Abs 2 GG widerspricht.

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Beschluss VGH Baden-Württemberg vom 08.06.2021, Az. 6 S 506/21 zur Versagung einer Gewerbeerlaubnis

In einem aktuellen Beschluss zur Versagung einer Gewerbeerlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Automatenspiel) hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden, dass der Ablauf der 3-Jahres-Frist des § 33 c Abs. 2 Nr. 1 GewO im Rahmen der Zuverlässigkeitsprognose keine Sperrwirkung hinsichtlich der Verwertbarkeit von länger zurückliegenden Eintragungen im Gewerbezentralregister entfaltet. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Pforzheim und Karlsruhe, Tobias Ibach, stellt die Entscheidung vor:

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Baurechtsbehörde muss bei Verstößen gegen nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen Rechts einschreiten!

In einer aktuellen Entscheidung zum öffentlichen Baurecht, die auch auf die Rechtslage in Baden-Württemberg übertragbar ist, hat das OVG Nordrhein-Westfalen festgestellt, dass die Bauordnungsbehörde grundsätzlich im Falle der Baurechtswidrigkeit einer baulichen Anlage aufgrund eines Verstoßes gegen nachbarschützende Vorschriften einschreiten muss. Eine solche Ermessensreduktion komme nicht nur bei einer Gefährdung hochrangiger Rechtsgüter wie Leib und Leben in Betracht. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und Pforzheim Tobias Ibach stellt die Entscheidung vor.

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