Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 29.01.2021, Az. DL 16 S 1268/19: Fehlerhafte Begründung einer Disziplinarverfügung ist durch Nachholung einzelner Begründungsteile heilbar.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Urteil Stellung zu den formellen und inhaltlichen Voraussetzungen einer Disziplinarverfügung nach § 38 LDG und somit zur Frage, wann Beamte aus dem Dienst entfernt werden können, genommen. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Pforzheim und Karlsruhe, Tobias Ibach, stellt das Urteil vor.