Hochschulrecht: VG Sigmaringen zur Exmatrikulation durch Verwaltungsakt Beschluss Az. 8 K 309/23
In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen klargestellt, dass die Exmatrikulation nach § 62 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg durch Verwaltungsakt erfolgt. Die Wirkungen der Exmatrikulation treten nicht schon aufgrund des Verlusts des Prüfungsanspruchs allein mit Erlass des negativen Prüfungsbescheids ein. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und Pforzheim Tobias Ibach erläutert die Entscheidung.