Aktueller Beschluss des VGH Baden-Württemberg im Beamtenrecht: nicht alle Jugendsünden begründen Zweifel an der charakterlichen Eignung.
In einem aktuellen Beschluss hat der Verwaltungsgerichtshof festgehalten, dass sich zwar grundsätzlich bei einer Bewerbung für den Polizeivollzugsdienst auch aus einem früheren einmaligen Fehlverhalten Zweifel an der charakterlichen Eignung ergeben können. Dabei müssen aber das Alter bei der Tatbegehung sowie der zeitliche Abstand und die seitdem erfolgte Persönlichkeitsentwicklung berücksichtigt werden. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass die Verneinung der charakterlichen Eignung durch den Dienstherren dessen Beurteilungsspielraum überschreitet. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Pforzheim und Karlsruhe Tobias Ibach stellt die Entscheidung vor.