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URTEILE, RECHTSTIPPS UND AKTUELLES AUS UNSERER KANZLEI

Sie interessieren sich für aktuelle Urteile der Rechtsprechung? Oder sind auf der Suche nach Rechtstipps zu einem der Rechtsgebiete, die unsere Kanzlei vertritt? In der folgenden Liste haben wir aktuelle Urteile und Rechtstipps für Sie zusammengestellt. Anhand der Vorsortierung können Sie gezielt juristische Urteile und Tipps zu jenen Bereichen aufrufen, die für Sie interessant sind.

Disziplinarrecht: Bundesverwaltungsgericht ermöglicht Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Leugnung der Existenz der Bundesrepublik Deutschland

In einer aktuellen Entscheidung zum Beamtenrecht vom 2.12.2021 (Az. 2 A 7.21) über eine Disziplinarklage hat das Bundesverwaltungsgericht einen Beamten aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Dieser hatte in einem Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises durchgehend „Königreich Bayern“ statt „Bundesrepublik Deutschland“ angegeben. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und Pforzheim, Tobias Ibach, fasst das Urteil zusammen.

Der Beklagte ist Regierungsobersekretär im Bundesdienst und wird beim Bundesnachrichtendienst verwendet. Er hatte im Jahr 2015 beim Landratsamt Starnberg einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und dabei als Geburts-und Wohnsitzstaat jeweils „Königreich Bayern“ angegeben und sich auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung von 1913 bezogen. Der Bundesnachrichtendienst hat hiervon im Jahr 2017 Kenntnis erlangt.

Auf die vom BND erhobene Disziplinarklage wurde der beklagte Beamte aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichtes stellt ein Beamter mit einem derartigen Verhalten die Existenz der Bundesrepublik Deutschland in Abrede. Er lehne damit die freiheitlich demokratische Grundordnung ab und verletze seine gesetzlich normierte Verfassungstreuepflicht (§ 60 Absatz ein S. 3 BBG) in schwerwiegender Weise. Durch die Angaben im behördlichen Antrag habe er die Erklärung abgegeben, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht bestehe. Als Beamter wisse er um die Bedeutung eines so formulierten Antrags. Zugleich sei ein solches Verhalten typisch für die sogenannte Reichsbürger-Szene, welche gerade durch diese Leugnung gekennzeichnet sei. Bei der im Disziplinarrecht im jeweiligen Einzelfall anzustellenden Gesamtabwägung sei aufgrund der Schwere des in der Verletzung der Verfassungstreuepflicht liegenden Dienstvergehens die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gerechtfertigt.

Haben Sie rechtlichen Beratungsbedarf auf dem Gebiet des Beamtenrechts oder im öffentlichen Dienstrecht? Die Fachanwälte der Kanzlei Gräber Onasch Ibach für Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht stehen Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Kommen Sie auf uns zu!

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