Urteil des VG Karlsruhe zum gemeindlichen Vorkaufsrecht
Im Rahmen von privaten Immobilientransaktionen kommt es immer häufiger vor, dass von Seiten der Kommune ein sog. gemeindliches Vorkaufsrecht ausgeübt wird. In einer bemerkenswerten Entscheidung aus dem öffentlichen Baurecht hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe festgehalten, welche Grenzen den Gemeinden hierbei gesetzt sind. Unser FACHANWALT für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und Pforzheim Tobias Ibach stellt die Entscheidung (AZ: 1 K 2548/21) vor.