Schreddern von Küken bleibt erlaubt – vorerst
Mit seinem Urteil vom 13.06.2019 (Az. 3 C 28.16) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die bisherige Praxis des Kükenschredderns für eine Übergangszeit fortgesetzt werden darf. Zugleich hat es aber betont, dass die Belange des Tierschutzes schwerer wiegen als wirtschaftliche Interessen von Brutbetrieben.