Der Patientin hätte nach der Coronavirus-Impfverordnung erst ein Termin in einigen Monaten zugestanden. Ihre Ärzte hatten allerdings dafür plädiert, dass sie vor einer anstehenden Operation mit darauffolgender Chemotherapie geimpft werden sollte.
Nachdem die Hamburger Gesundheitsbehörde eine vorgezogene Impfung unter Härtefallgesichtspunkten abgelehnt hatte, stellte die Patientin einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Hamburg. Nachdem das Gericht auf seine Rechtsauffassung zugunsten der Patientin hingewiesen hatte, knickte die Behörde ein. Das Verfahren wurde für erledigt erklärt und die Patientin erhielt die begehrte Impfung. Aufgrund der Verfahrenserledigung veröffentlichte das Gericht keine Pressemitteilung. Allerdings berichtete die lokale und überregionale Presse am 16.01.2021 über den Rechtsstreit.
Auch wenn die Behörde hier bemüht war, die Angelegenheit möglichst geräuschlos zu beenden, um einen Präzedenzfall zu vermeiden: Man darf davon ausgehen, dass auch andere Verwaltungsgerichte sich der Auffassung der Hamburger Richter anschließen werden. Natürlich kommt es immer auf den individuellen Einzelfall an.
Gerade für jüngere Angehörige von Risikogruppen erscheint es angesichts der akuten Impfstoff-Knappheit jedoch durchaus erfolgsversprechend, den Rechtsweg auszuschöpfen.
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei Gräber Onasch Ibach unterstützen Sie hier bei Bedarf natürlich gerne jederzeit.