Rechtsprechungsänderung des BAG zum Verfall von Urlaubsansprüchen
Das Bundesarbeitsgericht ändert nach seinem Urteil vom 19.02.2019 – 9 AZR 541/15 seine Rechtsprechung, nachdem der EuGH sich in seinen beiden Urteilen vom 06.11.2018 – C-684/16 und C-619/16 zur Gewährung und zum Verfall von Urlaubsansprüchen zugunsten von Arbeitnehmern geäußert hatte.