Streit um schwarze Villa beigelegt
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 06.05.2019 (Az. 2 RB9 SS 731/18) das Bußgeld gegen den Eigentümer einer Villa in Pforzheim, der das Objekt denkmalschutzwidrig auf drei Seiten vollständig schwarz anmalen ließ, auf 10.000,00 € herabgesetzt.