Wegeunfall durch „JobRad-Fahrrad“: Der Weg zur Wartung eines „JobRad-Fahrrads“ ist ein versicherter Wegeunfall.
Die Überlassung sog. Job-Fahrräder erfreut sich bei Arbeitnehmern immer größerer Beliebtheit. Dazu überlässt der Arbeitgeber seinen Beschäftigen von ihm selbst geleaste Fahrräder zur uneingeschränkten Nutzung (auch für die Wege zur Arbeitsstätte) im Rahmen der Barlohnumwandlung. Die dahinterstehenden Leasingverträge sehen dann oftmals vor, dass die Wartungen in den vom Leasinggeber vorgegebenen Fachwerkstätten ausgeführt werden müssen, insbesondere, wenn E-Bikes überlassen werden. Was jedoch, wenn der Arbeitnehmer auf dem Weg zu einer solchen Wartung verunglückt? Mit dieser Frage hat sich jetzt das LSG Baden-Württemberg erstmals beschäftigt und den Wegeunfall eines Arbeitnehmers als Arbeitsunfall eingestuft (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2021 – Az. L 1 U 779/21).