Zugang einer Kündigungserklärung nicht schon bei Einwurf in einen Hausbriefkasten
Wird ein Kündigungsschreiben in den Hausbriefkasten eines Arbeitnehmers eingeworfen geht es ihm nicht schon mit dem Einwurf in diesen Briefkasten zu, sondern erst dann, wenn nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme durch den Arbeitnehmer zu rechnen ist.