Keine Anwendung von § 33 BauGB bei außer Vollzug gesetztem Bebauungsplan – Beschluss VGH Baden-Württemberg vom 19.11.2020 (Az. 5 S 3121/20)
Eine interessante Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim zum öffentlichen Baurecht: Die Baugenehmigung kann nicht auf § 33 BauGB gestützt werden, wenn ein Bebauungsplan außer Vollzug gesetzt ist. Das gilt selbst dann, wenn die Gemeinde ein ergänzendes Verfahren eingeleitet und bereits Schritte zur Beseitigung der Mängel des Bebauungsplans unternommen hat.