Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 15.05.2023, Az: 3 S 266/23
In einer aktuellen Entscheidung zum öffentlichen Baurecht bezieht der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Stellung zu der Frage, wann eine Doppelhausbebauung trotz Unterschreitung der gebotenen Abstandsflächen ausnahmsweise zugelassen werden kann. Maßgeblich sei insbesondere, dass der quantitative und qualitative Charakter als Doppelhaus gewahrt bleibe. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und Pforzheim Tobias Ibach erläutert die Entscheidung.