
Einleitung: Arbeitszeit, Zeiterfassung und Überstunden im Fokus
Das Thema Arbeitszeit ist 2025 so aktuell wie nie: Gesetzesänderungen, neue Pflichten zur Arbeitszeiterfassung, steuerfreie Überstunden und flexible Arbeitszeitmodelle prägen die Arbeitswelt. Bei Fragen zum Arbeitszeitgesetz 2025, Zeiterfassung oder Überstunden kann ein Anwalt wertvolle Hilfe leisten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer suchen nach verlässlichen Informationen zu Begriffen wie „Arbeitszeitgesetz 2025“, „Überstundenregelung“, „Zeiterfassung Pflicht“, „Vergütung von Überstunden“ und „Arbeitszeitmodelle“.
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21) und aufgrund von zwei Urteilen des EuGH vom 14.05.2029 (C-55/18) und vom 19.12.2024 (C-531/23) in der arbeitsrechtlichen Realität angekommen.
Dieser Fachartikel bietet einen ersten Überblick, erklärt die wichtigsten Begriffe und gibt praxisnahe Tipps.
1. Arbeitszeitgesetz 2025: Definition, Höchstarbeitszeit und aktuelle Änderungen
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die zulässige Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten. 2025 sollen die bisherigen Regelungen reformiert werden. Derzeit gilt folgendes:
- Maximale Arbeitszeit: Grundsätzlich 8 Stunden pro Tag, ausdehnbar auf 10 Stunden, wenn im Ausgleichszeitraum von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen der Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird, § 3 ArbZG.
- Wöchentliche Höchstarbeitszeit: Im Durchschnitt 48 Stunden pro Woche. Das folgt aus der täglichen Arbeitszeit von acht Stunden an sechs Werktagen in der Woche (Ausnahmen möglich).
- Ruhezeiten: Mindestens 11 Stunden, in Ausnahmefällen 9 Stunden, § 5 ArbZG.
2. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung 2025: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen
Seit dem BAG-Urteil vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21) und der Umsetzung europäischer Vorgaben in der EuGH-Entscheidung vom 14.05.2029 (C-55/18) gilt:
Arbeitszeiterfassung ist Pflicht – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche.
- Was muss erfasst werden? Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, inklusive Pausen und Überstunden.
- Digitale Zeiterfassung: Wird ab 2025 zum Regelfall, insbesondere ab 11 Mitarbeitenden.
- Rechtliche Folgen: Fehlende oder fehlerhafte Erfassung kann zu Bußgeldern und arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.
3. Überstunden 2025: Definition, Vergütung und steuerliche Vorteile
Überstunden sind alle Arbeitszeiten, die über die individuell vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen. Wichtig dabei ist:
- Überstundenregelung: Überstunden müssen angeordnet oder genehmigt sein. Ohne vertragliche Regelung besteht keine Pflicht zur Leistung von Überstunden, außer in betrieblichen Notfällen.
- Vergütung oder Freizeitausgleich: Überstunden können bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenzuschläge besteht nur für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit[7].
- Steuerfreie Überstundenzuschläge: Ab 2025 sollen Zuschläge für Überstunden steuerfrei gestellt werden, um Mehrarbeit attraktiver zu machen.
4. Übersichtstabelle: Arbeitszeit und Vergütungspflicht typischer Fallgruppen
Tätigkeit | Arbeitszeit i.S.d. ArbZG | Vergütungspflichtige Arbeitszeit | Anmerkung / Rechtsprechung |
Arbeitsbereitschaft | ✓ | ✓ | BAG, ständige Rechtsprechung |
Außendienstfahrt zum ersten Kunden | ✓ | ✓ | |
Bagatellarbeit | Einzelfall | Noch nicht höchstrichterlich | |
Bereitschaftsdienst | ✓ | ✓ | |
Betriebsratstätigkeit | ✗ | ✓ | |
Betriebsveranstaltungen | Einzelfall | Einzelfall | |
Betriebsversammlungen (freiwillig) | ✗ | ✓ | |
Freizeit | ✗ | ✗ | |
Kurze rein private Unterbrechungen | ✗ | ✗ | |
Kurze sozialadäquate Unterbrechungen | ✓ | ✓ | |
Raucherpause | ✗ | ✗ | |
Reisezeit/Dienstreisen | Einzelfall | Einzelfall | |
Rufbereitschaft | Einzelfall | ✓ | |
Ruhepause | ✗ | ✗ | |
Ruhezeit | ✗ | ✗ | |
Schulungen während der Arbeitszeit | ✓ | ✓ | |
Ständige Erreichbarkeit | ✗ | ✗ | |
Umkleide-/Waschzeiten (auffällige Kleidung) | ✓ | ✓ | BAG, Urt. v. 19.09.2012 – 5 AZR 678/11LAG Hessen, Urt. v. 22.11.2015 – Az: 16 Sa 494/15 |
Umkleide-/Waschzeiten (unauffällige Kleidung) | ✗ | ✗ | |
Überstunden | ✓ | Einzelfall | |
Vollarbeit | ✓ | ✓ | |
Wegezeit zur Arbeitsstätte | ✗ | ✗ | LAG Hessen, Urt. v. 31.01.2025 – 10 SLa 564/24 |
Legende:
✓ = Ja / gilt als Arbeitszeit bzw. ist vergütungspflichtig
✗ = Nein / gilt nicht als Arbeitszeit bzw. ist nicht vergütungspflichtig
Einzelfall = Abhängig von den konkreten Umständen, ggf. gerichtliche Klärung erforderlich
5. FAQ: Arbeitszeit, Zeiterfassung und Überstunden
Was ist die maximale Arbeitszeit pro Tag?
8 Stunden, ausdehnbar auf 10 bzw. 12 Stunden mit Ausgleich und Zustimmung des Betriebsrats.
Ist Zeiterfassung 2025 Pflicht?
Ja, für alle Unternehmen – unabhängig von Größe oder Branche. Digitale Systeme werden empfohlen.
Sind Überstunden 2025 steuerfrei?
Geplant ist, dass Überstundenzuschläge steuerfrei werden. Die Umsetzung erfolgt schrittweise.
Wie müssen Überstunden dokumentiert werden?
Systematisch und lückenlos, am besten digital. Auch Pausen und Ruhezeiten sind zu erfassen.
Welche Arbeitszeitmodelle sind 2025 beliebt?
Gleitzeit, 4-Tage-Woche, Homeoffice und hybride Modelle gewinnen an Bedeutung. Die vertragliche Ausgestaltung solcher Regelungen ist wichtig und schützt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
6. Praxistipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Für Arbeitgeber:
- Arbeitszeitmodelle und Zeiterfassungssysteme regelmäßig prüfen und anpassen.
- Überstunden klar regeln und Dokumentationspflichten klar regeln.
- Steuerliche Vorteile für Überstundenzuschläge nutzen.
- Betriebsrat bei Änderungen einbinden.
Für Arbeitnehmer:
- Arbeitszeiten und Überstunden selbst dokumentieren und dem Arbeitgeber regelmäßig vorlegen und sie notfalls genehmigen lassen.
- Bei Unklarheiten zur Vergütung oder Zeiterfassung rechtzeitig nachfragen und diese nachvollziehbar klären.
- Steuerliche Vorteile für Überstunden prüfen.
Weitere Informationen zu arbeitsrechtlichen Themen finden Sie auf unserer Unterseite zum Arbeitsrecht.
7. Kontakt
Wenn Sie Fragen zum Arbeitszeitrecht haben, steht Ihnen unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Ralf Onasch gerne zur Seite! Kontaktieren Sie ihn!