Hohe Anforderungen für gerichtliche Bestellung eines Liquidators
Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 22.02.2019 (Az. 3 Wx 167/18) bestätigt, dass die gerichtliche Bestellung eines GmbH-Liquidators nur als Ultima Ratio in Betracht kommt, wenn eine ordentliche Liquidatorenbestimmung nach § 66 Abs. 1 GmbHG nicht gelingt und eine wirksame Bestellung durch die Gesellschafterversammlung nicht zu erwarten ist.