Corona-Epidemie: Insolvenzantragspflichten werden ausgesetzt
Schon in der letzten Woche haben Finanz- und Wirtschaftsministerium umfangreiche Liquiditätshilfen für Unternehmen jeder Größe angekündigt. Nun zieht das Bundesjustizministerium nach und setzt unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags nach § 15 a InsO aus. So soll verhindert werden, dass die in Aussicht gestellten Unterstützungen für viele Betriebe zu spät kommen.