Baurecht: Urteil VG Karlsruhe vom 18.10.2023, AZ: 4 K 1112/23
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil zum öffentlichen Baurecht klargestellt, dass nachbarliche Belange auch dann einem Vorhaben entgegenstehen können, wenn das Eigentum von Baugrundstück und Nachbargrundstück in einer Hand liegt. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und Pforzheim Tobias Ibach geht näher auf die Entscheidung ein.