Sie soll Whistleblowern künftig europaweite und einheitliche Standards für ihren Schutz gewährleisten. Allerdings muss die Richtlinie von den Mitgliedstaaten noch umgesetzt werden. Hierfür haben diese jetzt zwei Jahre Zeit um sie in nationales Recht umzusetzen.
Das wichtigste dazu in Kürze:
- Die Regelung gilt für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern. Diese müssen zuverlässig funktionierende Meldekanäle vorhalten.
- Der Schutz von wisse Loren geht nicht dadurch verloren, weil sie sich zunächst an externe Stellen wenden und nicht als ersten Schritt die internen Kanäle ihrer Organisation nutzen.
- Geschützt werden Angestellte und Beamte auf nationaler oder lokaler Ebene, Freiwillige und Praktikanten, nicht geschäftsführende Mitglieder, Gesellschafter usw.
- Es müssen Schutzvorkehrungen eingeführt werden um Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen. Unter den Schutz fallen auch ihre Unterstützer wie beispielsweise Arbeitskollegen.
- Innerhalb von drei Monaten müssen Behörden und Unternehmen auf Meldungen von Missständen durch Whistleblower reagieren und diese weiterverfolgen.
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