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URTEILE, RECHTSTIPPS UND AKTUELLES AUS UNSERER KANZLEI

Sie interessieren sich für aktuelle Urteile der Rechtsprechung? Oder sind auf der Suche nach Rechtstipps zu einem der Rechtsgebiete, die unsere Kanzlei vertritt? In der folgenden Liste haben wir aktuelle Urteile und Rechtstipps für Sie zusammengestellt. Anhand der Vorsortierung können Sie gezielt juristische Urteile und Tipps zu jenen Bereichen aufrufen, die für Sie interessant sind.

Verwaltungsrecht: Beschluss VGH Baden-Württemberg 07.02.2024, Az. 13 S 1495/23 zum Fahrerlaubnisrecht

Wann kann bei jugendlichen Fahrern die Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) beizubringen, gerechtfertigt sein? Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bezieht hierzu in einem aktuellen Beschluss Stellung. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und Pforzheim Tobias Ibach erläutert die Entscheidung.

Dem 18-jährigen Antragsteller war vom Strafgericht die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,56 Promille entzogen worden. Im Neuerteilungsverfahren wurde die Anordnung getroffen, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat diese Behördenentscheidung bestätigt und hält sie für gerechtfertigt. Denn bei der Prüfung, ob Zusatztatsachen vorliegen, die nach § 13 S. 1 Nr. 2 FeV eine Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, rechtfertigen, könne auch der Umstand berücksichtigt werden, dass für Fahranfänger nach § 24c Straßenverkehrsgesetz ein absolutes Alkoholverbot gelte. Hinzu komme, dass nach wissenschaftlichen Erkenntnissen davon auszugehen sei, dass Blutalkoholkonzentrationen über 1,5 Promille in der Regel mit deutlich normabweichenden Trinkgewohnheiten verbunden seien. Ein Fahrer, der mit einem solchen Alkoholisierungsgrad überhaupt noch in der Lage sei, ein Kraftfahrzeug in Gang zu setzen und mehrere Kilometer unauffällig zu fahren, würde über eine ungewöhnliche Giftfestigkeit verfügen, d. h. er müsse zum Kreis der Vieltrinker gehören. Die bei dem Antragsteller bereits im jungen Alter vorhandene hohe Giftfestigkeit würde auf eine daraus resultierende Gefahr einer erneuten Zuwiderhandlung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss hindeuten. Daher bestünde kein Anspruch auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis, solange kein medizinisch-psychologisches Gutachten, das ihm eine günstige Prognose bescheinige, vorgelegt werden könne.

Bei rechtlichen Fragestellungen zum allgemeinen Verwaltungsrecht und Fahrerlaubnisrecht stehen Ihnen die Fachanwälte der Kanzlei Gräber Onasch Ibach gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch oder jederzeit per E-Mail unter kontakt@goi-anwaelte.de.

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