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URTEILE, RECHTSTIPPS UND AKTUELLES AUS UNSERER KANZLEI

Sie interessieren sich für aktuelle Urteile der Rechtsprechung? Oder sind auf der Suche nach Rechtstipps zu einem der Rechtsgebiete, die unsere Kanzlei vertritt? In der folgenden Liste haben wir aktuelle Urteile und Rechtstipps für Sie zusammengestellt. Anhand der Vorsortierung können Sie gezielt juristische Urteile und Tipps zu jenen Bereichen aufrufen, die für Sie interessant sind.

Beamtenrecht: Beschluss VGH Baden-Württemberg v. 08.03.2024 , Az. 4 S 1278/23 zum Anspruch auf Erstattung von Reisekosten von Beamten

Streitigkeiten zwischen Beamten und dem Dienstherrn über die Erstattung von angefallenen Reisekosten sind nicht selten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun in einem Urteil eine hilfreiche Klarstellung getroffen. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und Pforzheim Tobias Ibach erläutert die Entscheidung. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und Pforzheim Tobias Ibach über erläutert die Entscheidung. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und Pforzheim Tobias Ibach über erläutert die Entscheidung.

Hintergrund des Berufungsverfahrens waren abgelehnte Erstattungsanträge einer Beamtin bei der Bundespolizei. Sie machte Ersatz für Fahrten zwischen Landau und Lübeck geltend. Die Fahrten dienten der An- und Abreise zwischen Wohnort und der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und wurden erforderlich, da während der Corona-Pandemie nur wenige Lehrveranstaltungen in Präsenz angeboten, der Großteil aber über Fernlehre durchgeführt worden war.

Kernpunkt der Entscheidung ist die Auslegung des Begriffs der Dienstreise. Die Beamten machte für sich geltend, dass aus dem (neuen) § 81 BBG ein gegenüber § 2 Abs. 1 Bundesreisekostengesetzes erweiterter Begriff der Dienstreise folge. Darunter würden die verpflichtenden Wechsel zwischen Fern-und Präsenzunterricht fallen, da die Fahrten in Wahrnehmung der dienstlichen Verpflichtungen erfolgt und daher erstattungsfähig seien.

Dem ist der Verwaltungsgerichtshof Württemberg nun explizit entgegengetreten. Vielmehr habe der Gesetzgeber am bisherigen Verständnis des Dienstreisebegriffs und der Erstattungssystematik des Bundesreisekostengesetzes festhalten wollen. Ein rein finales Verständnis des Dienstreisebegriffs, wie es der Wortlaut des § 81 Abs. 1 S. 1 BBG impliziert, sei unvereinbar mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum gesetzgeberischen Leitbild des Reisekostenrechts. Danach knüpfe der Begriff des Dienstgeschäfts an das Amt im konkret-funktionellen Sinne an. Die Reise sei in der Regel bestimmungsgemäß darauf beschränkt, die Erfüllung von dienstlichen Aufgaben außerhalb der Dienststätte zu ermöglichen, ohne selbst Teil der Dienstausübung zu sein (vergleiche Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 26.6.2014, Az. 5 C 28.13). Dementsprechend wurde im Ergebnis eine über § 11 Abs. 4 Bundesreisekostengesetzes hinausgehende Erstattung der Fahrtkosten der Klägerin abgelehnt. Auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn würde nichts anderes gebieten.

Bei rechtlichen Fragestellungen zum Beamtenrecht und Disziplinarverfahren, stehen Ihnen die Fachanwälte der Kanzlei Gräber Onasch Ibach gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch oder jederzeit per E-Mail unter kontakt@goi-anwaelte.de

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