Reform des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts zum 01.01.2021
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) sowie das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) bringen wichtige Änderungen für Unternehmen jeglicher Größenordnung. So wurde zum einen § 64 GmbHG abgeschafft und durch den neuen § 15 b InsO ersetzt. Außerdem ist nunmehr auch die Sanierung von Unternehmen ohne Insolvenzverfahren möglich. Unser Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Tobias Ibach gibt einen ersten Überblick zur neuen Rechtslage.