Ihre Kanzlei in Karlsruhe | Pforzheim | Baden-Baden

URTEILE, RECHTSTIPPS UND AKTUELLES AUS UNSERER KANZLEI

Sie interessieren sich für aktuelle Urteile der Rechtsprechung? Oder sind auf der Suche nach Rechtstipps zu einem der Rechtsgebiete, die unsere Kanzlei vertritt? In der folgenden Liste haben wir aktuelle Urteile und Rechtstipps für Sie zusammengestellt. Anhand der Vorsortierung können Sie gezielt juristische Urteile und Tipps zu jenen Bereichen aufrufen, die für Sie interessant sind.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen während der Kündigungsfrist

(unliebsame) Krankschreibungspraxis: Erschütterung des Beweiswertes von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen während der Kündigungsfrist ist möglich. Mit seinem Urteil vom 02.05.2023 schiebt nun auch das LAG Schleswig-Holstein unter dem Aktenzeichen 2 Sa 203/22 einer vielfach von Arbeitnehmerseite aus gelebten Praxis einen Riegel vor. Es liegt damit auf der Linie des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 08.09.2021 – 5 AZR 149/21. Wir haben über dieses bereits hier berichtet.

Die Klägerin, eine Pflegeassistentin, hatte am 04.05.2022 eine Kündigung mit Datum 05.05.2022 auf dem Kündigungsschreiben verfasst und zum 15.06.2022 (Beendigungstermin) gekündigt. Gleichzeitig bat sie darin den Arbeitgeber insbesondere um die Zusendung einer Kündigungsbestätigung und auch um Überlassung ihrer Arbeitspapiere direkt an ihre Wohnanschrift. Ab dem 05.05.2022 erschien sie dann nicht mehr zur Arbeit und meldete sich beim Arbeitgeber arbeitsunfähig krank. Augenfällig war dann weiter, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen des behandelnden Arztes genau nach sechs Wochen und damit zum Ende der Entgeltfortzahlungspflicht sowie dem Beendigungstermin des Arbeitsverhältnisses an sich endeten. Der beklagte Arbeitgeber verweigerte daraufhin die Entgeltfortzahlung an die Pflegeassistentin und sah den Beweiswert der ihm überlassenen ärztlichen AU-Bescheinigungen als erschüttert an. Hiergegen ging die Arbeitnehmerin gerichtlich vor. Ihre auf Entgeltfortzahlungsklage gerichtete Klage blieb in II. Instanz vor dem LAG jetzt – zu Recht – erfolglos.

In seiner Entscheidung verweist das LAG zunächst auf den hohen Beweiswert von ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Diese kann der Arbeitgeber nur dadurch erschüttern, dass er tatsächliche Umstände darlegt und beweist, die Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers ergeben. Gelingt ihm das, ist die Folge daraus, dass der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Beweiswert mehr zukommt und der Arbeitnehmer muss den Vollbeweis für seine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit erbringen.

Nach dem LAG Schleswig-Holstein kann der Beweiswert dann auch als erschüttert angesehen werden, wenn die vom Arbeitnehmer vorgelegten einzelnen AU-Bescheinigungen zusammengerechnet auf den Beendigungstermin enden oder aber zeitgleich mit dem maximalen Entgeltfortzahlungszeitraum von sechs Wochen zusammenfallen und erschwerend hinzukommt, dass der Arbeitnehmer es schon mit dem Kündigungsschreiben darauf angelegt haben könnte, nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen.

So war es hier: Die Arbeitnehmerin hat bereits mit Ihrer Kündigungserklärung die Herausgabe der Arbeitspapiere verlangt und diese nach Hause überlassen haben wollen. Passgenau legte sie dann mehrere AU-Bescheinigungen vor, die zusammengerechnet mit dem Kündigungstermin endeten. Das reichte dem LAG den Beweiswert der ärztlichen Bescheinigungen als erschüttert anzusehen und die Arbeitnehmerin musste daraufhin den Vollbeweis für ihre Arbeitsunfähigkeit führen, was ihr nicht gelang. Der Traum Arbeitsentgelt ohne Arbeitsleistung zu erhalten, war ausgeträumt.

Wir haben bereits in ähnlich gelagerten Fällen vor den Arbeitsgerichten für Mandanten unberechtigte Ansprüche auf Entgeltfortzahlung abwehren können. Der Weg dorthin ist manchmal steinig. Oft sind danach die Beweise gegen den Arbeitnehmer aber so erdrückend gewesen, dass sich gegen ihn strafrechtliche Ermittlungen angeschlossen haben und von anderer Seite für ihn weiteres Ungemach ergeben hat.

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei Gräber Onasch Ibach sind täglich mit den von der Rechtsprechung sich immer weiter verschärfenden Anforderungen des Rechts konfrontiert und wissen diese zu lösen. Wir stehen Ihnen für eine weitere Beratung und Begleitung auch auf diesem arbeitsrechtlichen Minenfeld gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

Diesen Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge

Beamtenrecht: Beschluss VGH Baden-Württemberg v. 08.03.2024 , Az. 4 S 1278/23 zum Anspruch auf Erstattung von Reisekosten von Beamten

Streitigkeiten zwischen Beamten und dem Dienstherrn über die Erstattung von angefallenen Reisekosten sind nicht selten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun in einem Urteil eine hilfreiche Klarstellung getroffen. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und Pforzheim Tobias Ibach erläutert die Entscheidung.
Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und Pforzheim Tobias Ibach über erläutert die Entscheidung.
Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Karlsruhe und Pforzheim Tobias Ibach über erläutert die Entscheidung.

Weiterlesen