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URTEILE, RECHTSTIPPS UND AKTUELLES AUS UNSERER KANZLEI

Sie interessieren sich für aktuelle Urteile der Rechtsprechung? Oder sind auf der Suche nach Rechtstipps zu einem der Rechtsgebiete, die unsere Kanzlei vertritt? In der folgenden Liste haben wir aktuelle Urteile und Rechtstipps für Sie zusammengestellt. Anhand der Vorsortierung können Sie gezielt juristische Urteile und Tipps zu jenen Bereichen aufrufen, die für Sie interessant sind.

Durchgefallen im Zweiten Staatsexamen? Wann sich eine Prüfungsanfechtung lohnt

Haben Sie Ihre staatliche Abschlussprüfung nicht bestanden und zweifeln an der Bewertung der Prüfer? Kann eine vermeintlich endgültige Prüfungsentscheidung überhaupt erfolgreich angefochten werden? Gerade im Vorbereitungsdienst für das Lehramt hängt die gesamte berufliche Zukunft vom Bestehen des Zweiten Staatsexamens ab.

Ein aktueller Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster (Beschluss vom 17.12.2025, Az. 19 B 720/25) stärkt nun die Rechte von Prüflingen erheblich. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Tobias Ibach, erläutert die Entscheidung und zeigt auf, was diese für Betroffene im Raum Karlsruhe, Baden-Baden und Pforzheim bedeutet.

Der Fall: Mangelhafte Bewertung in der Unterrichtspraktischen Prüfung

In dem vom OVG Münster entschiedenen Fall ging es um einen Lehramtsanwärter für Sonderpädagogik. Er war in der Wiederholung seiner Zweiten Staatsprüfung, konkret in der Unterrichtspraktischen Prüfung, mit der Note „mangelhaft (5,0)“ durchgefallen. Damit schien der Weg in den Lehrerberuf endgültig versperrt.

Der Prüfling erhob substantiiert und fachlich fundiert Einwendungen gegen die Bewertung der Prüfungskommission. Er rügte unter anderem, dass die Prüfer von einem falschen Sachverhalt ausgegangen seien. Beispielsweise kritisierte die Kommission seinen Umgang mit Lesestrategien und bemängelte den Einsatz von Emojis als Bewertungsmaßstab. Der Prüfling legte detailliert dar, warum seine didaktischen Entscheidungen bewusst und fachlich vertretbar waren. Die zuständige Behörde wies diese Einwände im sogenannten Überdenkensverfahren ab, woraufhin der angehende Lehrer gerichtlichen Eilrechtsschutz suchte.

Wie das Gericht entschied: Prüfer müssen substantiierte Einwände ernst nehmen

Das OVG Münster gab dem Prüfling recht und verpflichtete die Behörde im Wege der einstweiligen Anordnung, ihn erneut in den Vorbereitungsdienst einzustellen und eine weitere Wiederholung der Prüfung zuzulassen.

Dreh- und Angelpunkt der Entscheidung ist das Zusammenspiel aus dem Beurteilungsspielraum der Prüfer und dem Überdenkensverfahren.

Prüfer haben bei der Bewertung von Prüfungsleistungen einen gesetzlichen Beurteilungsspielraum. Das bedeutet, dass Gerichte die Benotung nur eingeschränkt überprüfen können. Als Ausgleich für diese Machtposition der Prüfer gewährt das Prüfungsrecht dem Prüfling das Recht auf ein Überdenkensverfahren. Erhebt der Prüfling konkrete, fachliche Einwendungen gegen die Korrektur, müssen die Prüfer ihre Bewertung anhand dieser Kritik überprüfen und nachvollziehbar Stellung beziehen.

Genau hier machte die Prüfungskommission im vorliegenden Fall entscheidende Fehler:

  • Ignorieren des Sachverhalts: Der Prüfling rügte, dass die Prüfer falsche Tatsachen zugrunde legten (z.B. war eine bestimmte Schülerin, auf die sich die Kritik bezog, gar nicht anwesend). Die Prüfer gingen auf den Kern dieser Rüge überhaupt nicht ein.
  • Fehlende inhaltliche Auseinandersetzung: Wenn ein Prüfling eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten begründete Lösung präsentiert (hier: die bewusste Wahl einer didaktischen Reserve zur Vertiefung von Lesestrategien), darf diese nicht einfach als falsch abgetan werden. Die Kommission wiederholte lediglich pauschal ihre Ausgangskritik, ohne auf die fachlichen Argumente des Anwärters einzugehen.
  • Unzulässige Bewertungsmaßstäbe: Die Prüfer beriefen sich zur Rechtfertigung ihrer Notengebung auf § 12 Abs. 2 OVP NRW (Unterrichtsqualität). Das Gericht stellte klar, dass diese Norm überhaupt keinen Bewertungsmaßstab für Staatsprüfungen enthält. Werden falsche oder unklare Maßstäbe angelegt, ist der Beurteilungsspielraum überschritten.

Interessant ist zudem, dass das Gericht eine generelle Befangenheit der Prüfer ablehnte. Allein die Tatsache, dass Prüfer fehlerhaft argumentieren oder uneinsichtig sind, reicht nicht aus, um sie als befangen abzulehnen. Entscheidend war vielmehr der handwerkliche Fehler im Überdenkensverfahren selbst.

Fazit & Praktische Bedeutung

Das Urteil macht deutlich: Prüfungsbehörden können es sich nicht leicht machen. Werden gegen eine Bewertung gut begründete, fachliche Einwände erhoben, reicht es im Überdenkensverfahren nicht aus, die ursprüngliche Kritik stichpunktartig zu wiederholen. Lehramtsanwärter, aber auch Studenten und Auszubildende anderer Fachrichtungen sollten bei nicht bestandenen Prüfungen stets prüfen lassen, ob die Prüfer ihren Beurteilungsspielraum überschritten haben oder von falschen Tatsachen ausgegangen sind.

Beratung und Unterstützung bei Prüfungsanfechtungen

Haben Sie einen ablehnenden Prüfungsbescheid erhalten oder Fragen zu Ihrer persönlichen Situation im Prüfungsrecht? Die Fachanwälte der Kanzlei Gräber Onasch Ibach unterstützen Sie gerne an unseren Standorten in Karlsruhe, Pforzheim und Baden-Baden.

Wir arbeiten mit einer transparenten, aufwandsabhängigen Vergütung. Eine Anrechnung von Zahlungen Ihrer Rechtsschutzversicherung ist selbstverständlich möglich. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung telefonisch oder jederzeit per E-Mail unter ibach@goi-anwaelte.de.

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