
Ist eine neue Hochspannungsleitung direkt über Ihr Haus oder Ihren Acker geplant? Drohen durch große Infrastrukturprojekte massive Einschnitte in Ihr privates Eigentum oder fürchten Sie gar eine Existenzgefährdung für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb? Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Tobias Ibach, erläutert eine hochaktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und zeigt auf, was diese für betroffene Grundstückseigentümer im Raum Karlsruhe, Baden-Baden und Pforzheim bedeutet.
Der Fall: Landwirte wehren sich gegen neue Hochspannungsleitung
In dem vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschiedenen Fall (Beschluss vom 28.01.2026, Az. 9 VR 1.26) wandten sich der Eigentümer und der Pächter eines landwirtschaftlichen Großbetriebs gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung. Ein Planfeststellungsbeschluss ist vereinfacht gesagt die allumfassende Baugenehmigung für große Infrastrukturprojekte, die oft auch die Enteignung von benötigten Grundstücksflächen erlaubt.
Die Kläger argumentierten, dass die geplante Trasse den Hof in seiner Existenz gefährde, da Flächen für die riesigen Masten dauerhaft verloren gingen und die Bewirtschaftung mit großen landwirtschaftlichen Maschinen durch die durchhängenden Leitungen unmöglich werde. Zudem fürchteten sie gesundheitliche Schäden durch elektromagnetische Strahlung für die Bewohner des Gutshofs. Ein weiterer massiver Kritikpunkt: Ein früherer Bürgerdialog hatte eine ganz andere, für den Hof günstigere Trassenvariante empfohlen, an die sich die Behörde nun nicht gebunden fühlte. Ebenso sahen sie Fehler in der Umweltverträglichkeitsprüfung, da ein in der Nähe geplantes Bahnprojekt nicht ausreichend in Kombination mit der Stromtrasse betrachtet worden sei.
Die Entscheidung: Hohe Hürden für den Stopp von Infrastrukturprojekten
Das Bundesverwaltungsgericht lehnte die Eilanträge der Landwirte ab. Das öffentliche Interesse am schnellen Netzausbau überwiege das private Interesse der Eigentümer, da die Klage in der Hauptsache voraussichtlich keinen Erfolg haben werde. Die Richter stellten klar, dass die Planfeststellungsbehörde die betroffenen Belange rechtmäßig abgewogen hat.
Juristisch entscheidend ist hier die Frage des sogenannten Abwägungsfehlers. Eine Behörde muss alle privaten und öffentlichen Interessen sammeln, bewerten und fair gegeneinander abwägen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass hier keine existenzgefährdende Eigentumsbeeinträchtigung vorliegt. Nach ständiger Rechtsprechung wird bei landwirtschaftlichen Betrieben erst dann von einer Existenzgefährdung ausgegangen, wenn mehr als 5 Prozent der Betriebsflächen dauerhaft entzogen werden. Dies war hier bei Weitem nicht der Fall, da für die reinen Maststandorte nur wenige hundert Quadratmeter dauerhaft verloren gingen. Die Flächen unter den Leitungen bleiben – von Einschränkungen beim Aufwuchs abgesehen – nutzbar.
Auch die Sorge vor Strahlung wiesen die Richter zurück. Solange die gesetzlichen Grenzwerte für die elektrische Feldstärke (5 kV/m) und die magnetische Flussdichte (100 µT) eingehalten werden, geht das Gesetz davon aus, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen vorliegen. Feste gesetzliche Mindestabstände von Stromtrassen zu Wohngebäuden gibt es in diesem Bereich nicht. Auch die Durchfahrtshöhe für Landmaschinen war rechtlich nicht zu beanstanden, da der vorgeschriebene Schutzabstand eingehalten wurde.
Interessant für die Praxis ist zudem die Haltung des Gerichts zu Bürgerdialogen. Das BVerwG stellte klar, dass formlose Dialogverfahren im Vorfeld keine rechtliche Bindungswirkung für das spätere Planfeststellungsverfahren entfalten. Die Behörde darf und muss am Ende eigenständig abwägen. Zudem griff hier der sogenannte Prioritätsgrundsatz: Da das Verfahren für die Stromleitung zeitlich vor dem des Bahnprojekts lag, musste die Stromleitung nicht zwingend die Auswirkungen der Bahnlinie mitprüfen. Stattdessen muss das spätere Bahnprojekt Rücksicht auf die dann schon genehmigte Stromtrasse nehmen.
Was Sie wissen müssen: Das Fazit für Eigentümer
Wenn der Staat große Infrastrukturprojekte über Ihr Land plant, reicht eine generelle Ablehnung nicht aus. Das Urteil zeigt deutlich, dass Gerichte sehr detailliert prüfen, ob die Behörde sachliche Abwägungsfehler gemacht hat, etwa bei der Flächenberechnung, bei Immissionswerten oder bei der Prüfung von echten Trassenalternativen. Bloße Befürchtungen oder Ergebnisse aus vorgeschalteten Bürgerdialogen bieten rechtlich keinen sicheren Schutz. Wer sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss wehren will, muss handfeste Planungsfehler oder unzumutbare Eingriffe in das eigene Recht detailliert nachweisen.
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