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URTEILE, RECHTSTIPPS UND AKTUELLES AUS UNSERER KANZLEI

Sie interessieren sich für aktuelle Urteile der Rechtsprechung? Oder sind auf der Suche nach Rechtstipps zu einem der Rechtsgebiete, die unsere Kanzlei vertritt? In der folgenden Liste haben wir aktuelle Urteile und Rechtstipps für Sie zusammengestellt. Anhand der Vorsortierung können Sie gezielt juristische Urteile und Tipps zu jenen Bereichen aufrufen, die für Sie interessant sind.

Höhere Gerichtskosten durch neuen Streitwertkatalog 2025? VGH Baden-Württemberg schützt Kläger!

Sie klagen gegen eine Behörde und fürchten nun plötzlich steigende Kosten? Mit dieser Sorge sind Sie nicht allein, denn neue Regelungen können das Prozesskostenrisiko verändern. Besonders im Kontext des Streitwertkatalogs 2025, der für den Verwaltungsrecht Fachanwalt relevant ist, können solche Änderungen signifikant sein. Ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom 14.08.2025 (Az. 11 S 1653/24) gibt hier zum Glück erfreuliche Klarheit. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Tobias Ibach, erläutert die Entscheidung und was sie für Betroffene im Raum Karlsruhe, Baden-Baden und Pforzheim bedeutet.

Was ist passiert?

Der Fall, der dem VGH vorlag, war im Grunde ein alltäglicher Verwaltungsprozess, der bereits 2019 begonnen hatte. Während das Verfahren lief, wurde im Jahr 2025 ein neuer Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit veröffentlicht. Dieser Katalog gibt den Gerichten Empfehlungen, wie hoch der sogenannte „Streitwert“ in verschiedenen Verfahrensarten festzusetzen ist.

Einfach erklärt: Der Streitwert ist eine fiktive Summe, die die Bedeutung eines Falles beziffert. Aus ihm berechnen sich sowohl die Gerichtsgebühren als auch die Anwaltskosten. Eine Erhöhung des Streitwerts führt also direkt zu höheren Prozesskosten. Im konkreten Fall hätte der neue Katalog den Streitwert von 5.000 € auf 7.500 € erhöht.

Worum ging der Streit?

Die zentrale Rechtsfrage war: Gilt der neue, potenziell teurere Streitwertkatalog 2025 auch für Verfahren, die schon lange vor seiner Veröffentlichung bei Gericht eingereicht wurden? Oder müssen sich Gericht und Kläger an die alten Regeln halten, die bei Klageeinreichung galten? Es ging also um die wichtige Frage der Rückwirkung und des finanziellen Risikos für die Kläger.

Wie hat das Gericht entschieden?

Der VGH Baden-Württemberg hat klar im Sinne der Bürgerinnen und Bürger entschieden: Der neue Streitwertkatalog 2025 kommt grundsätzlich nur für solche Verfahren zur Anwendung, die nach seiner Bekanntgabe am 02.07.2025 eingereicht wurden.

Die Richter begründeten dies mit dem wichtigen Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes. Das bedeutet: Wer eine Klage einreicht, muss sich darauf verlassen können, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen nicht plötzlich zu seinem Nachteil ändern. Das Kostenrisiko muss von Anfang an kalkulierbar bleiben. Eine rückwirkende Anwendung der neuen, ungünstigeren Empfehlungen auf bereits laufende Verfahren („Altverfahren“) ist daher nicht fair und rechtlich nicht vorgesehen.

Praktische Bedeutung

Wenn Sie vor dem 2. Juli 2025 eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht haben, müssen Sie keine unerwartete Erhöhung der Gerichtskosten durch den neuen Streitwertkatalog 2025 befürchten. Für Ihr Verfahren gelten weiterhin die alten, bei Klageerhebung gültigen Berechnungsgrundlagen.

Diese Entscheidung sorgt für wichtige Rechts- und Planungssicherheit. Egal, ob es um eine Baugenehmigung, eine Prüfungsanfechtung oder beamtenrechtliche Fragen geht – wer den Schritt vor Gericht gewagt hat, wird nicht nachträglich mit einem höheren Kostenrisiko bestraft.

Haben Sie eine ähnliche behördliche Verfügung erhalten oder Fragen zu diesem Urteil? Die Fachanwälte der Kanzlei Gräber Onasch Ibach unterstützen Sie gerne an unseren Standorten in Karlsruhe, Pforzheim und Baden-Baden. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung telefonisch oder jederzeit per E-Mail unter kontakt@goi-anwaelte.de.

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