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FACHANWALT FÜR VERWALTUNGSRECHT

RECHTSANWALT TOBIAS IBACH

IHR FACHANWALT FÜR VERWALTUNGSRECHT

Sie benötigen Unterstützung bei einer Auseinandersetzung mit einer Behörde? Gegen Sie wurde eine belastende Verfügung erlassen bzw. der beantragte Bescheid wurde abgelehnt? Sie müssen gegen eine Behördenentscheidung Widerspruch einlegen oder Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben?

Zögern Sie nicht, nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf!

Die Anforderungen im Verwaltungsrecht sind vielfältig und unterliegen ständig aktualisierten Grundlagen. Wir führen Sie verlässlich durch das komplexe Terrain des Verwaltungsrechts.

Wir helfen Ihnen mit Methode und Struktur durch alle Phasen Ihres Anliegens.

  • Austausch mit Schilderung der aktuellen Situation.
  • Festlegung der Zielsetzung und Ausarbeitung der Strategie.
  • Umsetzung und Durchsetzung.

SPEZIALISIERUNG

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Verwaltungsrecht

Beratung, Vertretung und Prozessführung in allen Verwaltungsverfahren sowie Angelegenheiten mit behördlicher Beteiligung.

Hierunter fallen z.B. folgende Konstellationen und Bereiche:

  • Öffentliches Baurecht, insbesondere Baugenehmigung und Bebauungsplan, Nachbarstreitigkeiten, Abrissverfügung, Nutzungsuntersagung
  • Widerspruch und Anfechtungsklage gegen belastende behördliche Verfügungen, Verbote und sonstige Verwaltungsakte
  • Beantragung von behördlichen Erlaubnissen jeder Art, soweit erforderlich auch im Wege von Widerspruch und Verpflichtungsklage
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht, insbesondere Gewerberecht, Handwerksrecht, Gaststättenrecht
  • Medizinprodukterecht, insbesondere Zulassung, Prüfung und Zertifizierung von Medizinprodukten
  • Beamtenrecht und öffentliches Dienstrecht, insbesondere: Verbeamtung auf Lebenszeit, Laufbahnwechsel; dienstliche Beurteilungen, Konkurrentenklage, Beförderungsauswahl; Abordnung, Versetzung und Umsetzung von Beamten, Versetzung in den Ruhestand; Genehmigung von Nebentätigkeiten; Disziplinarverfahren gegen Beamte, Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
  • Hochschulrecht und Schulrecht, insbesondere: Prüfungsrecht und Prüfungsanfechtung, Zulassung zum Studium und Studienplatzklage; Hochschularbeitsrecht; Härtefallantrag, Widerspruch und Klage gegen Verlust des Prüfungsanspruchs und Exmatrikulation
  • Erschließungskosten und Erschließungsbeitragsrecht sowie sonstige behördliche Gebührenbescheide
  • Öffentlich-rechtliche Verträge
  • Subventions- und Beihilferecht, Staatshaftungsrecht

RECHTSANWALT
TOBIAS IBACH

  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Flexible Terminvergabe (bundesweit), gerne auch telefonisch oder als Video-Call
  • Schnelle, transparente Abwicklung
  • Top Motivation, Durchsetzungsstärke und Hartnäckigkeit
  • Transparentes Honorar

ZUR PERSON

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Fachanwalt für Handels- und
Gesellschaftsrecht

Mein Leitspruch: „Nur wer seinen eigenen Weg geht, kann von niemandem überholt werden.“

Studiert habe ich in Freiburg. Meine fachlichen Schwerpunkte in unserer Anwaltskanzlei in Karlsruhe und Pforzheim liegen im Verwaltungsrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Per E-Mail erreichen Sie mich direkt unter: ibach@goi-anwaelte.de