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URTEILE, RECHTSTIPPS UND AKTUELLES AUS UNSERER KANZLEI

Sie interessieren sich für aktuelle Urteile der Rechtsprechung? Oder sind auf der Suche nach Rechtstipps zu einem der Rechtsgebiete, die unsere Kanzlei vertritt? In der folgenden Liste haben wir aktuelle Urteile und Rechtstipps für Sie zusammengestellt. Anhand der Vorsortierung können Sie gezielt juristische Urteile und Tipps zu jenen Bereichen aufrufen, die für Sie interessant sind.

Baugenehmigung und Wasserrecht: Verdoppelt sich der Streitwert bei einer Klage?

Planen Sie ein Bauvorhaben und die Behörde verlangt neben der Baugenehmigung auch eine wasserrechtliche Genehmigung? Dann sollten Sie eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) kennen. Diese beeinflusst das Kostenrisiko einer Klage erheblich, insbesondere in Bezug auf den Streitwert Baugenehmigung. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Tobias Ibach, erläutert die Entscheidung (Beschl. v. 23.07.2025, Az. 5 S 528/25). Er erklärt die Konsequenzen für Betroffene im Raum Karlsruhe, Baden-Baden und Pforzheim.

Worum ging es in dem Fall?

Eine Familie wollte ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Für ihr Vorhaben benötigten sie zwei behördliche Erlaubnisse: die klassische Baugenehmigung und zusätzlich eine wasserrechtliche Genehmigung. Die zuständige Baurechtsbehörde lehnte die Erteilung beider Genehmigungen ab, was den Streitwert bei der Baugenehmigung beeinflusste.

Die Bauherren reichten daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht ein, um die Behörde zur Erteilung beider Genehmigungen zu verpflichten. Das Gericht wies die Klage ab. Im Nachgang kam es zum Streit über die Höhe des sogenannten Streitwerts, der die Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten bildet. Das Gericht setzte diesen auf 40.000 Euro fest (20.000 Euro für die Baugenehmigung und 20.000 Euro für die wasserrechtliche Genehmigung). Die Kläger waren der Ansicht, es handle sich um ein einheitliches Vorhaben. Deshalb dürfe nur ein Streitwert von 20.000 Euro angesetzt werden.

Die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg

Der VGH bestätigte die Auffassung des Verwaltungsgerichts und wies die Beschwerde der Kläger zurück. Die Richter stellten klar, dass es sich bei einer Baugenehmigung und einer wasserrechtlichen Genehmigung um zwei rechtlich eigenständige Verwaltungsakte handelt. Dadurch wirkt es sich auch auf den Streitwert der Baugenehmigung aus.

Die entscheidenden Argumente des Gerichts waren:

  1. Zwei getrennte Genehmigungen: Auch wenn eine einzige Behörde über beide Anträge entscheidet und diese in einem Bescheid zusammenfasst, bleiben es rechtlich zwei voneinander unabhängige Genehmigungen mit unterschiedlichen Prüfprogrammen.
  2. Addition der Streitwerte ist korrekt: Wenn – wie hier – auf die Erteilung von zwei eigenständigen Genehmigungen geklagt wird, müssen die jeweiligen Streitwerte gemäß § 39 Abs. 1 GKG addiert werden.
  3. Gleicher wirtschaftlicher Wert: Da das Bauvorhaben ohne beide Genehmigungen nicht realisiert werden kann, hat die wasserrechtliche Genehmigung für die Bauherren den gleichen wirtschaftlichen Wert wie die Baugenehmigung selbst, was den gesamten Streitwert Baugenehmigung betrifft.

Fazit: Höheres Kostenrisiko für Bauherren

Die „Aussage dieses Beschlusses ist klar: Wenn Ihr Bauvorhaben mehrere Genehmigungen erfordert, erhöht sich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung das finanzielle Risiko erheblich. Die Addition der Streitwerte führt direkt zu höheren potenziellen Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt besonders im Zusammenhang mit dem Streitwert der Baugenehmigung. Dies sollten Bauherren unbedingt in ihre Überlegungen einbeziehen, bevor sie den Klageweg beschreiten.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen!

Benötigen Sie Unterstützung bei einem Problem im Verwaltungs- oder Baurecht? Die Fachanwälte der Kanzlei Gräber Onasch Ibach stehen Ihnen an unseren Standorten in Karlsruhe, Pforzheim und Baden-Baden gerne zur Verfügung. Als Spezialisten im öffentlichen Baurecht und im gesamten Verwaltungsrecht prüfen wir die Erfolgsaussichten Ihres Falles. Wir beraten Sie transparent über die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung telefonisch oder jederzeit per E-Mail unter ibach@goi-anwaelte.de.

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