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URTEILE, RECHTSTIPPS UND AKTUELLES AUS UNSERER KANZLEI

Sie interessieren sich für aktuelle Urteile der Rechtsprechung? Oder sind auf der Suche nach Rechtstipps zu einem der Rechtsgebiete, die unsere Kanzlei vertritt? In der folgenden Liste haben wir aktuelle Urteile und Rechtstipps für Sie zusammengestellt. Anhand der Vorsortierung können Sie gezielt juristische Urteile und Tipps zu jenen Bereichen aufrufen, die für Sie interessant sind.

Streit im Stiftungsvorstand: Darf die Aufsichtsbehörde Sie einfach absetzen?

Kennen Sie das? In einem Gremium, sei es ein Verein oder eine Stiftung, fliegen die Fetzen, und plötzlich schaltet sich eine Behörde ein und will Fakten schaffen. Gerade beim Thema Stiftungsaufsicht Abberufung Vorstand stellt sich die Frage, ob der Staat in interne Streitigkeiten einer privaten Organisation eingreifen und einem Vorstandsmitglied die Arbeit verbieten darf. Genau diese Frage hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einer brandaktuellen Entscheidung geklärt.

Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Tobias Ibach, erläutert die Entscheidung und was sie für Betroffene – seien es Vorstände, Stifter oder Engagierte – im Raum Karlsruhe, Baden-Baden und Pforzheim bedeutet.

Der Fall: Wenn der Haussegen in der Stiftung schief hängt

Im konkreten Fall ging es um eine Stiftung, deren Vorstand tief zerstritten war. Ein Vorstandsmitglied warf dem Vorsitzenden vor, ihm Informationen vorzuenthalten, und bat das Regierungspräsidium als Stiftungsaufsichtsbehörde um Hilfe. Das Ganze eskalierte jedoch anders als gedacht: Der übrige Vorstand beschloss kurzerhand, das beschwerdeführende Mitglied aus „wichtigem Grund“ abzuberufen – unter anderem wegen angeblich zerrüttetem Vertrauensverhältnis und Pflichtverletzungen.​

Der betroffene Vorstand wehrte sich dagegen vor den Zivilgerichten. Doch das Regierungspräsidium wollte nicht so lange warten. Es erließ eine sogenannte „Untersagungsverfügung“. Das bedeutet: Die Behörde verbot dem Mann sofort, weiter als Vorstand tätig zu sein, bis die Zivilgerichte endgültig entschieden hätten. Dagegen zog der Betroffene vor das Verwaltungsgericht.

Die Entscheidung: Vorrang für die Zivilgerichte

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gab dem betroffenen Vorstandsmitglied recht (Beschluss vom 19.12.2025, Az. 1 S 184/25). Die Richter stellten klar, dass die Behörde hier ihre Kompetenzen überschritten hat.

Die Begründung ist für das Verwaltungsrecht fundamental: Eine Stiftung bürgerlichen Rechts ist eine privatrechtliche Organisation. Wenn sie ein Vorstandsmitglied loswerden will, muss sie das grundsätzlich selbst regeln – notfalls mit Hilfe der Zivilgerichte (z.B. durch eine einstweilige Verfügung beim Amts- oder Landgericht).

Der VGH betonte den Grundsatz der Subsidiarität staatlichen Eingreifens. Das heißt auf gut Deutsch: Der Staat (hier die Stiftungsaufsicht) darf sich erst dann einmischen, wenn die Stiftung selbst nicht in der Lage oder nicht willens ist, ihre Interessen zu schützen. Solange die Stiftung selbst zu Gericht gehen kann, um einem angeblich untragbaren Vorstand die Tätigkeit verbieten zu lassen, hat die Aufsichtsbehörde sich rauszuhalten. Ein „besonderes öffentliches Interesse“, das für einen sofortigen Vollzug der behördlichen Maßnahme nötig wäre, sahen die Richter hier nicht, da die Funktionsfähigkeit der Stiftung nicht akut gefährdet war.​

Fazit & Praktische Bedeutung

Was Sie wissen müssen: Behörden sitzen nicht immer am längeren Hebel. Dieses Urteil stärkt die Autonomie privater Organisationen und den Vorrang zivilrechtlicher Lösungen vor staatlichem Zwang.

Für Stiftungsvorstände und Organmitglieder bedeutet dies: Sollten Sie in interne Streitigkeiten geraten, kann die Aufsichtsbehörde Sie nicht ohne Weiteres „aus dem Spiel nehmen“, solange die Stiftung selbst handlungsfähig ist. Der Weg führt primär über die Zivilgerichte, nicht über das Verwaltungsrecht. Das schützt Sie vor übereilten Maßnahmen der Aufsicht.​

Haben Sie Beratungsbedarf?

Haben Sie eine ähnliche behördliche Verfügung erhalten oder Fragen zu Ihrer persönlichen Situation im Verwaltungs- oder Stiftungsrecht? Die Fachanwälte der Kanzlei Gräber Onasch Ibach unterstützen Sie gerne an unseren Standorten in Karlsruhe, Pforzheim und Baden-Baden. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung telefonisch oder jederzeit per E-Mail unter kontakt@goi-anwaelte.de.

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